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LAK Baden-Württemberg
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Reformentwurf bedeutet mehr Gift als Wachstum

Kammerpräsident Martin Braun stellte bei der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg klar: Der Referentenentwurf schwächt zentrale Strukturen der Vor-Ort-Apotheken und widerspricht dem Koalitionsvertrag. Für ihn ist der Entwurf nur eine Grundlage für Gespräche. Er fordert deutliche Nachbesserungen für die Versorgungssicherheit.
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 20.11.2025  17:30 Uhr

Am gestrigen Mittwoch versammelten sich 48 Vertreterinnen und Vertreter der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg im Maritim Hotel in Stuttgart, acht nahmen online teil. Präsident Braun ging in seinem Bericht ausführlich auf den Referentenentwurf zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ein.

Der Koalitionsvertrag sollte die Grundlage für die Gesetzgebung sein, betonte Braun, »und nicht nur eine leere Hülle bleiben, sondern auch umgesetzt werden«. Während der Koalitionsvertrag darauf abziele, Vor‑Ort‑Apotheken zu stärken – etwa durch eine Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro und durch das Festhalten am Fremdbesitzverbot –, zeige der Referentenentwurf gegenteilige Muster: tiefgreifende Veränderungen, die zur Schwächung der Apotheke vor Ort führen werden. Vorschläge, die auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau, Erleichterung und Unterstützung aussähen, gefährdeten bei näherer Betrachtung aber wichtige Säulen der Berufsausübung und des Patientenschutzes .

So kritisierte der Präsident beispielsweise, dass Zweigapotheken – die nach dem Referentenentwurf mit viel weniger Hürden als bisher eröffnet werden können – reguläre Apotheken mit Vollversorgung verdrängen können. »Was sich harmlos anhört, kann unsere komplette Struktur der Apotheke vor Ort kaputt machen.« Zudem bedeuteten mehr Zweigapotheken mehr Notdienste für Vollapotheken.

Auch, dass die ständige Dienstbereitschaft laut Entwurf aufgehoben werden soll, hält Braun für wenig vorausschauend – und zudem für unnötig, weil es über Allgemeinverfügungen bereits die Möglichkeit gibt, Öffnungszeiten zu flexibilisieren. So seien im Kammerbereich Baden-Württemberg nur 27 Pflichtstunden für Apotheken pro Woche gefordert. Der im Referentenentwurf vorgesehene Wegfall der ständigen Dienstbereitschaft führe allerdings dazu, dass es keine Planbarkeit mehr für die Bevölkerung hinsichtlich der Öffnungszeiten gebe. Zudem könnten Apotheken künftig jeden einzelnen Notdienst anfechten. »Die Daseinsberechtigung der Vor-Ort-Apotheke fiele letztlich weg. Das ist mehr Gift als Wachstumsfaktor für unsere Branche«, so der Kammerpräsident.

Die Modernisierung des Berufsbilds und sinnvolle Strukturanpassungen – für die die Apothekerschaft sinnvolle Vorschläge gemacht habe – seien prinzipiell natürlich in Ordnung, aber eben nicht, wenn sie nur um der Änderung willen geschehen. 

»Der Referentenentwurf ist eine Grundlage für Gespräche und auch für Verbesserungen, die wir fordern werden. Wir sind am Anfang eines Prozesses und nicht am Ende«, fasste Braun seine Kernbotschaft zusammen. Er tue alles, was in seiner Macht stehe, um die Koalitionspartner davon zu überzeugen, deutlich mehr für die Apotheken zu tun – so auch beispielsweise beim letzten SPD-Parteitag in Baden-Württemberg.

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