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ABDA-Stellungnahme

Reform stärkt Apotheken nicht – sie bewirkt das Gegenteil

Die ABDA sieht die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Apothekenreform in weiten Teilen kritisch. 55 Seiten umfasst die Stellungnahme der Berufsorganisation zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).
AutorAlexander Müller
Datum 07.11.2025  14:48 Uhr

Ausgedünnte Versorgung droht

Und die Pläne des Ministeriums, den Apothekerinnen und Apothekern die Apothekenleitung teilweise »aus den Händen zu nehmen«, lehnt man strikt ab. Ohne Approbierte vor Ort könnten viele Leistungen gar nicht angeboten werden »und die Versorgung der Menschen in Deutschland dünnt aus«, so Preis.

Statt PTA mit Vertretungrechten auszustatten, sollen ihnen der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden. So könnten praktische Studienleistungen des Grundstudiums im Umfang von bis zu 630 Stunden anerkannt werden könnten. Bei Anerkennung dieser Studienleistungen hätten PTA künftig zeitlich Möglichkeiten, neben dem Studium als PTA zu arbeiten.

Begrüßenswert ist laut ABDA-Präsident, dass die Bundesregierung die Apotheken noch stärker in die Primärversorgung einbinden will. »Die Apotheken sind bereit dafür, den Menschen noch mehr Gesundheitsleistungen anzubieten. Dazu zählen Dienstleistungen im Bereich von Prävention, Impfungen und Früherkennungstests in Apotheken«, so Preis. Im Referentenentwurf finden sich einige Aspekte aus dem Zukunftspapier der ABDA, das im April 2025 verabschiedet wurde.

Das Anliegen des Gesetzgebers, mehr Impfungen in den Apotheken durchführen zu lassen, werde allerdings durch die Idee der PTA-Vertretung konterkariert, da Impfungen in diesen Fällen nicht durchgeführt werden dürften.

Die Zusammenlegung von Laboren im Filialverbund lehnt die ABDA mit Blick auf die politischen Bemühungen ab, ein resilientes Gesundheitssystem zu schaffen. Dieses Vorhaben würden furch eine Zentralisierung erheblich geschwächt – etwa in Katastrophenlagen oder bei Schadensereignisen in einem Betrieb.

Zweigapotheken werden abgelehnt

Die vom BMG geplante erleichterte Zulassung von »Zweigapotheken« wird von der ABDA abgelehnt. Denn die  Änderung in § 16 Apothekengesetz (ApoG) würde die »normalen« Apotheken aus Sicht der ABDA zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck setzen und dazu führen, dass der Maßstab der Zweigapotheke jedenfalls in Regionen mit geringer Apothekendichte zukünftig für die Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung prägend würde. Mit anderen Worten: Es würde nicht die Versorgung in strukturschwachen Regionen gesichert, sondern Kollegen könnten sich vor Ort mit geringem Aufwand Konkurrenz machen.

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