Reform stärkt Apotheken nicht – sie bewirkt das Gegenteil |
| Alexander Müller |
| 07.11.2025 14:48 Uhr |
Die Koalition hatte versprochen, den Versandhandel strenger zu kontrollieren, was die Lieferung kühlpflichtiger Arzneimittel angeht. Grundsätzlich findet die ABDA das gut, regt aber zusätzlich an, eindeutig zu regeln, dass die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung auch durch Versender zu befolgen sind, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Und es müsse auch im grenzüberschreitenden Verkehr effektive behördliche Kontrollen geben, weil eine Verschärfung auf dem Papier sonst nichts bringe.
Was die Ahndung von Verstößen gegen die Preisbindung betrifft, ist die ABDA mit der Lösung des Ministeriums nicht zufrieden. Im Entwurf wird lediglich vorgesehen, dass die Paritätische Stelle gemeinsam haftet, wenn eine Seite – Kassen oder Apotheker – gegen Preissünder vorgehen. Die ABDA hat ein Gutachten, dass dieses Konstrukt insgesamt hinterfragt und schlägt daher vor, »die Aufgabe der Sicherstellung der Preisbindung in staatliche Hand zu geben«. Der Erlass von Bußgeldern könne hier steuernd eingreifen.
Die vorgesehene Regelung zur Lockerung der Öffnungszeiten weist aus Sicht der ABDA strukturelle Mängel auf. »Um den berechtigten Belangen der Apotheken und dem Interesse der Bevölkerung an einer verlässlichen Arzneimittelversorgung rund um die Uhr Rechnung zu tragen, befürworten wir, an der grundsätzlichen Struktur der ständigen Dienstbereitschaft festzuhalten, aber den zuständigen Behörden weitergehende und flexible Möglichkeiten für Befreiungen an die Hand zu geben«, so der Kompromissvorschlag.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) von 20 Cent pro verschreibungspflichtiger Packung künftig in den Topf für die Notdienstvergütung fließt. Die ABDA fordert zum einen, dass dies unbefristet geschehen soll und zudem eine Sicherung der Finanzierung der pDL garantieren werden müsse. Der bestehende Topf – der aktuell mit rund 500 Millionen Euro gefüllt ist – soll zunächst für diese Zwecke aufgebraucht werden. Im unmittelbaren Anschluss daran müsse die Finanzierung durch Krankenkassen übernommen werden. Die ABDA weist darauf hin, dass Privatversicherte dann von der Versorgung ausgeschlossen werden könnten, wenn der Gesetzgeber hierfür nicht eine geeignete Vorsorge trifft. Die ABDA äußerst sich in ihrer Stellungnahme auch detailliert zu den geplanten neuen pDL.