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ABDA-Stellungnahme

Reform stärkt Apotheken nicht – sie bewirkt das Gegenteil

Die ABDA sieht die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Apothekenreform in weiten Teilen kritisch. 55 Seiten umfasst die Stellungnahme der Berufsorganisation zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).
AutorAlexander Müller
Datum 07.11.2025  14:48 Uhr

Die größten Schmerzpunkte hatten die Vertreter der ABDA schon in den vergangenen Wochen immer wieder herausgestellt: die fehlende Honorarerhöhung, unklare Vorgaben für die Dynamisierung und die geplante PTA-Vertretung.

Im schriftlichen Stellungnahmeverfahren wird das nun detailliert ausgeführt. Die Pläne seien »keine Maßnahme der Konsolidierung der wirtschaftlichen und ordnungsrechtlichen Situation der öffentlichen Apotheken, sondern bewirken das Gegenteil«, so die Kritik. Die vorliegenden Referentenentwürfe stünden »in einem eklatanten Widerspruch zu den Überlegungen, die Apotheken in einem krisenresilienten Gesundheitssystem als maßgeblichen Baustein zu stärken«. Laut ABDA besteht »dringender und umfangreicher Nachbesserungsbedarf«. Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier.

ABDA-Präsident Thomas Preis warnte, dass ohne wirtschaftliche Stärkung weitere Apotheken aufgeben müssten. »Die Leidtragenden sind die Patientinnen und Patienten: Mit jeder geschlossenen Apotheke wird der Weg zum Arzneimittel für die Menschen weiter und schwieriger.«

Kritik an Verhandlungslösung 

Künftig sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) direkt über das  Honorar verhandeln. Doch die im Entwurf angedachten Lösung ist der ABDA nicht präzise genug. Gefordert wird stattdessen »eine verbindliche und jährlich erfolgende Festlegung aus, die in der Arzneimittelpreisverordnung oder an anderer geeigneter Stelle zu regeln ist«. Der relative Zuschlag in Höhe von 3 Prozent soll dabei nicht angepasst werden.

»Die Kriterien für die Festlegung sind klarer zu fassen, Indizes wie der Verbraucherpreisindex und die Entwicklung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens konkret zu benennen und nicht dem Ermessen der Vertragspartner und der Schiedsperson zu überlassen«, heißt es in der Stellungnahme.  Die Beitragssatzstabilität dürfe nicht die Grenze sein, »wenn nicht zugleich die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre betrachtet wird«.

Ausgedünnte Versorgung droht

Und die Pläne des Ministeriums, den Apothekerinnen und Apothekern die Apothekenleitung teilweise »aus den Händen zu nehmen«, lehnt man strikt ab. Ohne Approbierte vor Ort könnten viele Leistungen gar nicht angeboten werden »und die Versorgung der Menschen in Deutschland dünnt aus«, so Preis.

Statt PTA mit Vertretungrechten auszustatten, sollen ihnen der Zugang zum Pharmaziestudium erleichtert werden. So könnten praktische Studienleistungen des Grundstudiums im Umfang von bis zu 630 Stunden anerkannt werden könnten. Bei Anerkennung dieser Studienleistungen hätten PTA künftig zeitlich Möglichkeiten, neben dem Studium als PTA zu arbeiten.

Begrüßenswert ist laut ABDA-Präsident, dass die Bundesregierung die Apotheken noch stärker in die Primärversorgung einbinden will. »Die Apotheken sind bereit dafür, den Menschen noch mehr Gesundheitsleistungen anzubieten. Dazu zählen Dienstleistungen im Bereich von Prävention, Impfungen und Früherkennungstests in Apotheken«, so Preis. Im Referentenentwurf finden sich einige Aspekte aus dem Zukunftspapier der ABDA, das im April 2025 verabschiedet wurde.

Das Anliegen des Gesetzgebers, mehr Impfungen in den Apotheken durchführen zu lassen, werde allerdings durch die Idee der PTA-Vertretung konterkariert, da Impfungen in diesen Fällen nicht durchgeführt werden dürften.

Die Zusammenlegung von Laboren im Filialverbund lehnt die ABDA mit Blick auf die politischen Bemühungen ab, ein resilientes Gesundheitssystem zu schaffen. Dieses Vorhaben würden furch eine Zentralisierung erheblich geschwächt – etwa in Katastrophenlagen oder bei Schadensereignisen in einem Betrieb.

Zweigapotheken werden abgelehnt

Die vom BMG geplante erleichterte Zulassung von »Zweigapotheken« wird von der ABDA abgelehnt. Denn die  Änderung in § 16 Apothekengesetz (ApoG) würde die »normalen« Apotheken aus Sicht der ABDA zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck setzen und dazu führen, dass der Maßstab der Zweigapotheke jedenfalls in Regionen mit geringer Apothekendichte zukünftig für die Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung prägend würde. Mit anderen Worten: Es würde nicht die Versorgung in strukturschwachen Regionen gesichert, sondern Kollegen könnten sich vor Ort mit geringem Aufwand Konkurrenz machen.

Versandkontrolle

Die Koalition hatte versprochen, den Versandhandel strenger zu kontrollieren, was die Lieferung kühlpflichtiger Arzneimittel angeht. Grundsätzlich findet die ABDA das gut, regt aber zusätzlich an, eindeutig zu regeln, dass die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung auch durch Versender zu befolgen sind, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Und es müsse auch im grenzüberschreitenden Verkehr effektive behördliche Kontrollen geben, weil eine Verschärfung auf dem Papier sonst nichts bringe.

Was die Ahndung von Verstößen gegen die Preisbindung betrifft, ist die ABDA mit der Lösung des Ministeriums nicht zufrieden. Im Entwurf wird lediglich vorgesehen, dass die Paritätische Stelle gemeinsam haftet, wenn eine Seite – Kassen oder Apotheker – gegen Preissünder vorgehen. Die ABDA hat ein Gutachten, dass dieses Konstrukt insgesamt hinterfragt und schlägt daher vor, »die Aufgabe der Sicherstellung der Preisbindung in staatliche Hand zu geben«. Der Erlass von Bußgeldern könne hier steuernd eingreifen.

Dienstbereitschaft 

Die vorgesehene Regelung zur Lockerung der Öffnungszeiten weist aus Sicht der ABDA strukturelle Mängel auf. »Um den berechtigten Belangen der Apotheken und dem Interesse der Bevölkerung an einer verlässlichen Arzneimittelversorgung rund um die Uhr Rechnung zu tragen, befürworten wir, an der grundsätzlichen Struktur der ständigen Dienstbereitschaft festzuhalten, aber den zuständigen Behörden weitergehende und flexible Möglichkeiten für Befreiungen an die Hand zu geben«, so der Kompromissvorschlag.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) von 20 Cent pro verschreibungspflichtiger Packung künftig in den Topf für die Notdienstvergütung fließt. Die ABDA fordert zum einen, dass dies unbefristet geschehen soll und zudem eine Sicherung der Finanzierung der pDL garantieren werden müsse. Der bestehende Topf – der aktuell mit rund 500 Millionen Euro gefüllt ist – soll zunächst für diese Zwecke aufgebraucht werden. Im unmittelbaren Anschluss daran müsse die Finanzierung durch Krankenkassen übernommen werden. Die ABDA weist darauf hin, dass Privatversicherte dann von der Versorgung ausgeschlossen werden könnten, wenn der Gesetzgeber hierfür nicht eine geeignete Vorsorge trifft. Die ABDA äußerst sich in ihrer Stellungnahme auch detailliert zu den geplanten neuen pDL.

Hoffnung auf Kabinettsentwurf

Vor der am 17. Dezember anstehenden Kabinettsbefassung erinnert Preis die Regierung an den Koalitionsvertrag: »Mit Blick auf den demographischen Wandel haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Apotheken zu stärken – auch um sie stärker in die Versorgung einzubinden. Die nun vorgelegten Referentenentwürfe konterkarieren dieses Vorhaben aber.«

Seit 13 Jahren sei das Apothekenhonorar nicht an die Kostenentwicklung angepasst worden. Preis machte gegenüber der Politik deutlich, dass man auch in der Öffentlichkeit auf die Gefahren dieses Gesetzgebungsverfahrens für die flächendeckende Arzneimittelversorgung hinweisen werde. Die ABDA bereitet intern bereits entsprechende Protestaktionen vor, sollte die Regierung nicht nachbessern.

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