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Alexander Müller |
07.06.2024 12:08 Uhr |
BLAK-Präsident Thomas Benkert ging bei der Delegiertenversammlung der Kammer auf die aktuelle Situation der Apotheken ein. / Foto: BLAK
In seinem Bericht bei der Delegiertenversammlung der BLAK skizzierte Benkert die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Zwar liegt der Referentenentwurf noch immer nicht vor, doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint an den bislang bekannten Plänen aus dem Eckpunktepapier festzuhalten.
»Da sind etliche Knackpunkte drin, mit denen wir überhaupt nicht leben können«, so Benkert, »allen voran die Apotheke ohne Apotheker, ein absolutes No-Go«. Die BMG-Pläne sehen vor, dass erfahrene PTA vorübergehend eine Apotheke führen dürfen, wenn ein Approbierter aus dem Filialverbund digital zugeschaltet werden kann.
Benkert kann sich das in der Praxis nicht vorstellen. Denn die PTA müsse zunächst selbst einschätzen können, ob sie eine Unterstützung bei der Beratung benötigt. Im Alltag zeige sich, dass solche Interventionen regelmäßig aktiv durch Approbierte vorkommen würden. Ein Wegfall dieses Zusammenspiels der Fachkräfte würde laut Benkert die Versorgungssicherheit für die Patienten schwächen.
Problematisch findet der BLAK-Präsident zudem die geplanten Einschränkungen. So ist vorgesehen, dass in Apotheken unter den geplanten Vertretungsregelungen keine Parenteralia oder Betäubungsmittel (BtM) abgegeben werden dürfen. »Die BtM-Abgabe gehört zum Aufgabenbereich einer Apotheke. Wenn eine Apotheke das nicht mehr machen kann, ist es auch keine Apotheke mehr«, so Benkert. Die Erhaltung der Präsenzpflicht sei daher die »rote Linie« bei der Apothekenreform, die nicht überschritten werden dürfe.
Eine ähnliche Gefahr sieht Benkert in den aktuell bekannt gewordenen Plänen des BMG zur Reform der Notfallversorgung. Unter anderem soll die Möglichkeit eingeführt werden, Versorgungsverträge zwischen öffentlichen Apotheken und Notdienstpraxen zu schließen. Der Referentenentwurf sieht die Option vor, dass die Versorgung durch die öffentliche Apotheke erfolgen kann, die eine zweite Offizin mit Lagerräumen auf dem Gelände der Notdienstpraxis betreibt.