Reduziert auf die Abgabestelle |
Alexander Müller |
07.06.2024 12:08 Uhr |
Um die Qualität zu sichern, soll es Vorgaben für den Versorgungsvertrag geben, Benkert sieht die an Notfallversorgungszentren angedockten Apotheken trotzdem kritisch: »Das sind mit Sicherheit wieder keine vollwertigen Apotheken, sondern eher Abgabestellen.« Es seien noch viele Fragen zu klären, etwa zu den Öffnungszeiten. Der Referentenentwurf müsse nun geprüft werden. »Da gibt es noch großen Handlungsbedarf«, so Benkert.
Aus dem Kreis der Delegierten wurde noch eine andere Befürchtung geäußert. Denn wenn kein Versorgungsvertrag mit einer Apotheke zustande kommt, sollen die Notfallpraxen die Medikamente direkt abgeben dürfen. »Das ist ein Einbruch in das Dispensierrecht«, warnte ein Kammermitglied.
Benkert ging auch auf geplante Honorarreform ein. Die angekündigte Absenkung des Kassenabschlags von 2 auf 1,77 Euro stehe ohnehin schon im Gesetz, das sei eine Selbstverständlichkeit. Die ABDA fordert zudem eine Erhöhung des Fixums und eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), dass die Skonto-Gewährung wieder zulässig ist. Zumindest bei letztem gibt es positive Signale aus dem BMG.
Neue Aufgaben für die Apotheken im Bereich der Prävention seien zu begrüßen – müssten aber auch angemessen vergütet werden, so Benkert. Aus den Reihen der Mitglieder gab es den Hinweis, dass neue Aufgaben auch personell abgebildet werden müssten, was für viele Apotheken herausfordernd sei.
Einen Wechsel gibt es in der Geschäftsführung der BLAK: Dr. Volker Schmitt geht in den Ruhestand, seine Nachfolge tritt seine bisherige Stellvertreterin, Kathrin Koller, an. Ihre stellvertretenden Geschäftsführer sind Karlheinz Hartl (Finanzen) und Dr. Peter Hans Killian (Pharmazie).