»Ramschverträge« schuld an Engpässen |
Cornelia Dölger |
14.10.2024 15:20 Uhr |
»Aber ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass wir es hinbekommen«, sagte Lauterbach über das geplante Apotheken-Reformgesetz. / © IMAGO/Bernd Elmenthaler
Die Einschätzung des Ministers zu den aktuellen Apotheken-Reformplänen ist offenbar von Zuversicht geprägt. In einem Interview mit dem »Handelsblatt« sagte Lauterbach mit Blick auf die zahlreichen Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Ampel »in der Gesundheitspolitik erfolgreich« arbeite. Dies liege auch am diskreten Umgang mit schwierigen Themen.
Auf den Dissens mit der FDP in puncto »Apotheken light« angesprochen, räumte Lauterbach zwar ein, dass dass es hier gewisse Verzögerungen gebe. »Aber ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass wir es hinbekommen.«
Auf die Frage nach dem Begriff »Telepharmazie« und dessen Sprengkraft in der Diskussion zwischen BMG und Apothekerschaft antwortete der Minister: »Die Telemedizin kommt in der Apotheke an. Das will auch die FDP.« Ob das nun ein Versprecher war oder eine absichtliche Umschiffung, ist unklar.
Deutlicher wurde der Minister bei seiner Absage an mehr Geld im System. Darauf hatte er schon öfter gepocht. »Damit die Kosten langfristig sinken, brauchen wir nicht nur eine Finanzreform, sondern auch eine Strukturreform«, sagte er dem Blatt. »Einfach mehr Geld in das System zu pumpen, ohne die Strukturen zu reformieren, bringt nichts.«
Zuversicht zeigte der Minister wiederum beim Thema Sozialversicherungsbeiträge. »Ja, das kann ich«, sagte Lauterbach auf die Frage, ob er versprechen könne, den Trend zu steigenden Beträgen zu brechen. Mit den Reformen wolle die Ampel die Qualität der Versorgung verbessern. »Das wird dazu beitragen, die Beitragssätze zu stabilisieren.«
Auch bei den anhaltenden Arzneimittellieferengpässen hat Lauterbach eine Lösung und gleichzeitig eine Erklärung für die Lage parat. In einer Videobotschaft im Instagram-Kanal des BMG äußerte er sich so: »Sofort als ich ins Amt gekommen bin, haben wir ein Gesetz gemacht, wo wir diese Rabattverträge umgestellt haben. Jeder, der liefert, muss auch für mehrere Monate Vorrat nachweisen können«, so der Minister mit Bezug auf das im Juli 2023 in Kraft getretene Lieferengpassgesetz (ALBVVG).
Es gebe dann keine Lieferengpässe mehr, versicherte Lauterbach. »Denn wenn produziert werden kann, ist etwas da, wenn nicht produziert werden kann, wird der Vorrat verbraucht.«
Dass es aktuell wieder zu Engpässen kommt, liegt dem Minister zufolge daran, dass die neuen Verträge erst ab dem nächsten Jahr wirken. Die meisten dieser alten Verträge bezögen sich auf »super billige Ware, die oft nicht lieferbar ist«. Diese Verträge »galten oder gelten noch«, so Lauterbach. Es werde jetzt besser, aber »die alten Ramschverträge« gebe es zum Teil noch.
Bei Nachfragen zur Wirksamkeit des ALBVVG verweist der Minister regelmäßig auf alte Mechanismen, die erst überwunden werden müssten, bevor die Neuregelungen des ALBVVG durchschlagen könnten.
Manchmal argumentiert er aber auch ganz anders. So sagte der der »Bild«-Zeitung, dass das Gesetz doch bereits Wirkung zeige; immerhin hätten sich die Lieferengpässe im Vergleich zum vergangenen Jahr halbiert. Dann wiederum betont er, dass es in Deutschland »keine Versorgungsknappheit« gebe, sondern lediglich »punktuelle Lieferengpässe in einem sehr komplexen Markt«.