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Medizinprodukte

QR-Code statt Papier – EU bittet um Feedback

Die EU-Kommission plant, Gebrauchsanweisungen für Medizinprodukte zu digitalisieren. Doch nicht alle sind begeistert. Während Umweltfreunde applaudieren, sorgen sich andere um den gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Informationen.
Jennifer Evans
06.03.2025  09:00 Uhr

Was ist mit Back-ups?

Andere Anmerkungen zu den EU-Plänen lesen sich hingegen kritischer. Unter anderem aus Deutschland kommt der Hinweis eines Bürgers: »Ich finde es sehr bedenklich, dass der Entwurf dazu ausgelegt ist, physische Gebrauchsanweisungen (auf Papier) durch digitale Gebrauchsanweisungen zu ersetzen. Ich denke, es wäre besser, beides ergänzend zu haben. Es kann immer mal sein, dass der Zugang zu den digitalen Formaten erschwert ist (z.B. Ausfall Computersystem, Cybersecurity-Problem etc.). Eine Papier-Version zu haben als Back-Up ist daher nie verkehrt. Vor allem für so etwas Kritisches wie Medizinprodukte. Daher denke ich, dass Papier Versionen nicht vollkommen abgeschafft werden sollten.«

Zum Hintergrund: Bis dato ist laut europäischen Vorschriften für die meisten Medizinprodukte eine Gebrauchsinformation in Papierform gefordert, die oft sehr umfangreich sein kann. Wird ein Medizinprodukt in mehreren EU-Ländern in Verkehr gebracht, sind außerdem entsprechende Übersetzungen erforderlich, die noch mehr Papier verursachen.

Apothekerverbände kritisch

Die ABDA hatte bereits vor einiger Zeit das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor der Einführung digitaler Beipackzettel bei Arzneimitteln gewarnt. Nach Ansicht der Standesvertretung können eIFU bei Medikamenten die Papierversion nicht ersetzen, allenfalls ergänzen. Denn gerade Vertreter älterer Bevölkerungsgruppen, die womöglich viele Präparate einnehmen müssten, hätten oftmals keinen Zugang zu digitalen Informationsquellen oder könnten nicht mit diesen umgehen, so das Argument.

Auch der Weltapothekerverband-FIP gab die rechtlichen und finanziellen Folgen für die Apotheken zu bedenken. In seinen Augen sollte die Politik dringend die Apothekerinnen und Apotheker in alle Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der elektronischen Packungsbeilage einbeziehen. Denn sie könnten Fachexpertise, die Patientenperspektive sowie regulatorisches Fachwissen einbringen. Zudem könnten sie als eine Art Brücke zwischen Regulierungsbehörden und Patienten fungieren.

Frankreich setzt derweil schon auf eine sanfte Einführung der elektronischen Packungsbeilage, sprich: Die Papierversion wird bleiben und erst einmal nur durch einen QR-Code ergänzt. Mit einem Pilotprojekt testet die französische Regierung nun ein Jahr lang, wie die digitale Variante in der Bevölkerung ankommt. Findet sie Anklang, könnte eine komplette Umstellung auf eine papierlose Version stattfinden.

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