Psychopharmaka – wann intervenieren, wann nicht? |
Laura Rudolph |
02.04.2025 14:00 Uhr |
»Die Arzneistoffe wurden von vielen verschiedenen Ärzten verordnet«, sagte Haul. »Ich habe daraufhin mit allen Verordnern gesprochen.« Dabei kam heraus: Die aktuelle Hausärztin hatte die Sertralin- und Promethazin-Medikation, die erstmals von ihrem Vorgänger verordnet wurde, beibehalten und zusätzlich Cinnarizin/Dimenhydrinat gegen den Schwindel verordnet. Das Melperon hatte die ambulant tätige Neurologin wegen Schlafstörungen verordnet und das Oxybutynin-Pflaster die ambulante Urologin wegen des häufigen Harndrangs. Im Krankenhaus kam dann das Levetiracetam hinzu.
Nach dem Gespräch mit der Apothekerin setzte die Hausärztin Promethazin und Cinnarizin/Dimenhydrinat ab. Der ambulanten Urologin sei die anticholinerge Last nicht bewusst gewesen. Sie tauschte zuerst Oxybutynin gegen Trospium aus, stellte dann aber fest, dass die Inkontinenz-Arzneimittel generell nicht besonders gut bei der Patientin wirkten, aber viele Nebenwirkungen hervorriefen. Daraufhin wurden sie abgesetzt.
Die ambulante Neurologin setzte Sertralin ab und verordnete stattdessen Mirtazapin, das geringere anticholinerge Effekte hat. »Der Schlaf verbesserte sich dadurch so sehr, dass Melperon als Bedarfsmedikation abgesetzt werden konnte«, berichtete Haul. »Die Intervention hat erhebliche Verbesserungen für das Ehepaar gebracht«, ergänzte die Apothekerin. Ein Antidementivum bekam die Patientin aufgrund schlechter Verträglichkeit allerdings nicht.
In einem Impulsvortrag betonte Haul, dass man nicht in jedem Fall in die Medikation eines Patienten »eingreifen« sollte, der Psychopharmaka einnimmt. Sie teilte eine Entscheidungshilfe mit den Teilnehmern.
Eher nicht intervenieren sollte man, wenn
Eher intervenieren sollte man, wenn
Wichtig sei in jedem Fall, nicht über den Kopf des Patienten hinweg mit dem Arzt zu sprechen, sondern sich vorher von der Schweigepflicht entbinden zu lassen – am besten schriftlich.