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Potsdamer Landgericht

Prozessauftakt des Lunapharm-Skandals

Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ist heute gegen Lunapharm-Chefin Susanne Krautz-Zeitel und Rechtsanwalt Gunter Kowalski Anklage am Potsdamer Landgericht erhoben worden. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde abgetrennt.
Melanie Höhn
11.10.2023  13:05 Uhr

Fünf Jahre nach dem Lunapharm-Arzneimittelskandal startete heute am Potsdamer Landgericht die öffentliche Hauptverhandlung gegen Susanne Krautz-Zeitel und den Rechtsanwalt Gunter Kowalski. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten trennte die Strafkammer ab, da dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungs- und reisefähig sei. Im Falle einer Reise nach Potsdam bestehe die Gefahr der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. Laut Gerichtsangaben sind für den Fall 20 Verhandlungstage angesetzt, die sich über sechs Monate verteilen. Der zweite Verhandlungstag findet in der kommenden Woche, am 20. Oktober, statt. Im März 2024 könnte frühestens ein Urteil erlassen werden.

Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass Krautz-Zeitel und Kowalski angeklagt werden, in der Zeit vom 23. Mai 2017 bis 20. Juli 2018 in Blankenfelde-Mahlow und weiteren Orten durch 23 selbstständige Handlungen gegen Paragraf 8 Absatz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) mit Medikamenten Handel betrieben zu haben, wobei sie gefälschte Arzneimittel in den Verkehr gebracht und dabei gewerbsmäßig gehandelt haben sollen. Krautz-Zeitel handelte laut Anklageschrift gemeinsam mit dem nicht anwesenden dritten Angeklagten. Kowalski wird zu Last gelegt, vorsätzlich Hilfe beim Handel mit gefälschten Arzneimitteln geleistet zu haben. 

Parallelhandel mit hochpreisigen Arzneimitteln

Laut Anklageschrift war Krautz-Zeitel zum Tatzeitzeitraum geschäftsführende Gesellschafterin der Lunapharm Deutschland GmbH. Die Firma, die sowohl über eine Großhandelserlaubnis als auch über eine Herstellungserlaubnis verfügte, betrieb laut Staatsanwaltschaft sogenannten Parallelhandel mit zumeist hochpreisigen Arzneimitteln, deren Herstellerpreise in verschiedenen Ländern der Europäischen Union beträchtlich variieren können.

In der Anklage heißt es weiter, dass die Firma Lunapharm von anderen Großhändlern in Europa Arzneimittel gekauft habe und sie gegebenenfalls nach Umverpackung und Kennzeichnung an andere Großhändler und Apotheken veräußerte. Spätestens seit 2015 habe die Lunapharm GmbH von einer in Griechenland ansässigen Apotheke in erheblichem Umfang hochpreisige Arzneimittel, insbesondere Zytostatika, bezogen.

Inhaber dieser Apotheke, die keine Großhandelserlaubnis besaß, war der nicht anwesende dritte Angeklagte. Krautz-Zeitel sei über die nicht vorhandene Großhandelserlaubnis in Kenntnis gesetzt worden und habe daraufhin die Lieferbeziehung für beendet erklärt. Laut Anklage hatten der dritte Angeklagte und Krautz-Zeitel jedoch nicht beabsichtigt, die Lieferbeziehung zu beenden und stattdessen ab Februar 2017 den Plan entwickelt, die Lieferungen der griechischen Apotheke an Lunapharm als solche eines lizensierten Großhändlers aus Zypern auszugeben.

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