Mit den neuen Sparplänen der Bundesregierung sollen Ausschreibungen auf Zytostatika wieder möglich sein. Die Änderungsanträge liegen nun vor. / © imago images/Future Image
Von den neuen Sparplänen der Fraktionen von Union und SPD hatte die PZ gestern berichtet. Jetzt liegen die Änderungsanträge vor. Ein Dutzend Vorschläge sollen nun mit der Notfallreform schnell durch den Bundestag geboxt werden.
Nummer 7 lautet: »Apothekenbezogene Ausschreibungen für Zytostatika.« In der Erklärung heißt es: »Mit der Änderung wird die Möglichkeit zur Vereinbarung von Sonderregelungen über die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen, insbesondere im Hinblick auf Preise, wieder eingeführt.«
Solche Exklusivverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Apotheken gab es in der Vergangenheit schon, sie wurden aber 2017 wegen des schlechten Einflusses auf die Versorgungslage wieder verboten. Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihren 66 Empfehlungen die Wiedereinführung der Verträge ins Spiel gebracht. Im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz war der Vorschlag untergegangen, jetzt liegt er wieder auf dem Tisch.
Die Änderungsanträge sehen weiterhin vor, dass Ausschreibungen zu Hilfsmitteln ermöglicht werden und der 3-prozentige Preisabschlag auf Hilfsmittel in 2027 und 2028 umgesetzt werden soll. Zur Erklärung heißt es: »Um den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung des auf die Jahre 2027 und 2028 befristeten Abschlags von 3 Prozent auf alle Hilfsmittelversorgungen so gering wie möglich zu halten, wird der Abschlag pauschal auf Rechnungsebene durch die Krankenkassen gekürzt.«
Zudem soll in der Begründung klargestellt werden, dass der Abschlag auch für Pflegehilfsmittel in der Pflegeversicherung gilt sowie für doppelfunktionale Hilfsmittel, die anteilig von GKV und SPV bezahlt werden. Über die weiteren Sparvorschläge berichtet die PZ separat, diese haben aber nicht unmittelbar mit Apotheken zu tun.
Gegen die Pläne regt sich entschiedener Widerstand von Versorgern und Herstellern. So lehnt der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) die Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen vehement ab. VZA-Präsident Michael Marxen bezeichnet das Modell als gescheitert: »Das Pferd der Zytostatika-Ausschreibungen ist bereits einmal totgeritten worden.« Der Verband verweist darauf, dass der Gesetzgeber die Ausschreibungen 2017 wegen Problemen in der Versorgung von Krebspatienten abgeschafft habe.
Zudem biete die geplante Wiedereinführung keine zusätzlichen Sparpotenziale. Durch die zum 1. Oktober in Kraft tretende neue Hilfstaxe würden die Krankenkassen bereits um mehr als 160 Millionen Euro jährlich entlastet, betont er. Zusammen mit bestehenden Rabattverträgen werde damit das von der Finanzkommission Gesundheit angenommene Einsparvolumen weitgehend erreicht. »Die wirtschaftlichen Potenziale sind bereits gehoben«, so Marxen.
Der Verband warnt zudem vor Risiken für die Versorgungssicherheit und den Erhalt spezialisierter Herstellstrukturen. Eine Wiedereinführung der Ausschreibungen würde nach Ansicht des VZA Schnittstellen und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Zusatznutzen zu bringen. »Die Wirtschaftlichkeit ist gewährleistet – jetzt gilt es, die Versorgungssicherheit zu schützen«, so der VZA.
Auch Pro Generika warnt vor den Plänen der Bundesregierung. Aus Sicht des Branchenverbands würde zusätzlicher Preisdruck die Versorgung mit Zytostatika gefährden, die bereits heute als besonders sensibles und von Engpässen betroffenes Marktsegment gelten.
»Wer in einem ohnehin fragilen Marktsegment den Preisdruck weiter erhöht, riskiert die Versorgung von Krebspatienten«, erklärte Geschäftsführer Bork Bretthauer. Zwar unterstütze man das Ziel, Forschung, Entwicklung und Produktion in Deutschland zu stärken. Dies dürfe jedoch nicht zulasten der Versorgungssicherheit gehen.
Apotheker Christian Wegner zeigt sich im Gespräch mit der PZ entsetzt von den Plänen der Regierung, die Zyto-Verträge auf Apothekenebene wieder einzuführen: »Man kann mit dieser Maßnahme nur noch Versorgung zerstören, keine Einsparungen mehr heben«, so der Inhaber der Medipolis-Gruppe.
Die Idee fuße auf einem vom AOK-Bundesverband eingebrachten Vorschlag, der von der Finanzkommission offenbar ungeprüft übernommen worden sei und der aus Wegners Sicht auf falschen Annahmen beruht. Solche Ausschreibungen seien mit dem AM-VSG nicht nur abgeschafft, »sondern aufgrund massiver Versorgungsprobleme mit sofortiger Wirkung verboten« worden, so der Apotheker.
Mit dem Gesetz sei zudem ein weiteres Einsparinstrument geschaffen worden, so Wegner mit Verweis auf § 130a Abs. 8c SGB V. Die Krankenkassen könnten seither gemeinsam und einheitlich Substanzen in onkologischen Zubereitungen ausschreiben. »Dieses Instrument wird bis heute nicht flächendeckend genutzt«, so der Apotheker. Er befürchtet, dass die Kassen trotzdem wieder Gebrauch von exklusiven Verträgen machen würden, sollte diese Möglichkeit tatsächlich eröffnet werden.