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Entlassmanagement

Probleme auf Rezept

Das Landeszentrum Gesundheit NRW hat anhand von 14.000 Entlassrezepten ausgewertet, wie oft und welche Probleme an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und Apotheke bestehen. Tatsächlich konnte ein Drittel der Rezepte nicht direkt beliefert werden. Apothekerin Simone Dirkmann erläutert, woran es liegt und was sich ändern muss.
Daniela Hüttemann
03.10.2024  09:00 Uhr

Mit Entlassrezepten soll die kurzfristige Versorgung von Patientinnen und Patienten zwischen Krankenhausentlassung und nächstem Arztbesuch überbrückt werden. Dafür können Krankenhausärztinnen und -ärzte seit Ende 2017 den Versicherten ein Rezept für die kleinstmögliche Packungsgröße ausstellen. Am häufigsten passiert dies übrigens freitags und für Schmerzmittel.

Apothekerinnen und Apotheker berichten jedoch immer wieder von Problemen bei der Belieferung. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat nun gemeinsam mit den Amtsapothekerinnen und -apothekern der örtlichen Gesundheitsämter ein Jahr lang untersucht, warum die Einlösung oftmals nur verzögert möglich ist und was dafür die häufigsten Gründe sind.

Im ersten Schritt berichteten 685 Apotheken aus 31 Kommunen in NRW per Fragebogen retrospektiv über Probleme im vergangenen halben Jahr. Im zweiten Schritt prüften und dokumentierten dann 345 Apotheken über sechs Monate jedes vorgelegte Entlassrezept – 14.228 Verordnungen insgesamt. »Mit 28 Kreisen und kreisfreien Städten haben sich mehr als die Hälfte der Kommunen und fast jede zehnte Apotheke in NRW an dem sozialpharmazeutischen Projekt beteiligt«, ordnet Studienleiterin Simone Dirkmann von der Fachgruppe Sozialpharmazie des Landeszentrums Gesundheit NRW ein.

Formfehler und mangelnde Marktkenntnis

»Etwa ein Drittel der Entlassverordnungen konnten nicht direkt und problemlos beliefert werden, weil zum Beispiel Unklarheiten bürokratischer Natur mit den Krankenhausärzten geklärt werden mussten«, erläutert die Apothekerin. »Jeder dritte Patient konnte folglich erst am nächsten Tag oder gar noch später mit seinen benötigten Arzneimitteln versorgt werden.«

Am häufigsten traten Probleme mit reinen Formalitäten wie falscher Betriebsstättennummer oder fehlenden Arztangaben auf. Obwohl für die Therapie vollkommen unerheblich, ist dafür meist eine Rücksprache notwendig, die die Belieferung unnötig verzögert.

»Dicht gefolgt von Formfehlern sind nach Apothekenangaben Verordnungen nicht existenter oder nicht verfügbarer Packungsgrößen«, berichtet Dirkmann weiter. Denn bei der Klinikentlassung darf grundsätzlich nur eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnet werden. »Das setzt allerdings das Wissen des Verordners zu Marktlage und Packungsgrößeneinteilung voraus«, so Dirkmann auch im Hinblick auf die anhaltenden Lieferengpässe. »Gibt es nur die Option, eine größere Packung zu beliefern, bedarf dies wiederum einer ärztlichen Rezeptänderung, falls die zuständige Krankenkasse die Mehrabgabe überhaupt duldet.« Nicht bei allen Kostenträgern sei es im Entlassmanagement möglich, vertragskonform auf größere Packungen auszuweichen.

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