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GKV-Versorgung

Pro Packung legt die Apotheke 27 Cent drauf

Die Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept ist der wichtigste Grundpfeiler der Einnahmen einer öffentlichen Apotheke. Bereits seit drei Jahren hat sich der Gewinn, den sie dabei eigentlich erzielen soll, aber in einen Verlust von mittlerweile 27 Cent pro Packung umgekehrt. Dieser wird in diesem Jahr weiter steigen.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 26.04.2023  16:30 Uhr

Stückgewinn ist zum Verlust geworden

Insgesamt, also für Hoch- und Niedrigpreiser zusammengenommen, sei die Stückvergütung zwischen 2011 und 2022 von 7,39 auf 8,48 Euro gestiegen. Die dem gegenüber stehenden Stückkosten seien aber noch stärker gestiegen, nämlich von 7,13 auf 8,75 Euro. »Bereits seit dem Jahr 2020 ist somit in der GKV-Versorgung aus dem Stückgewinn ein Stückverlust geworden«, konstatierte Diener.

Der Verlust, den die Apotheken mit jeder abgegebenen Packung machen, habe sich zuletzt auf 27 Cent belaufen und werde in diesem Jahr weiter wachsen, »denn der erhöhte Kassenabschlag reduziert die Stückvergütung und gleichzeitig steigen inflationsbereinigt die Stückkosten. All das wird dazu führen, dass sich der Stückverlust im Jahr 2023 in Richtung 1 Euro bewegen wird«, prognostizierte Diener.

Es sei den Apotheken nicht weiter zuzumuten, dass sie die Defizite des Rx-GKV-Geschäfts durch andere Segmente und das Heraushandeln von Einkaufsrabatten beim pharmazeutischen Großhandel quersubventionieren – zumal dieser wegen seiner ebenfalls seit 2013 nicht mehr angepassten Margen auch selbst immer weniger in der Lage sei, Skonti zu gewähren. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Apothekenvergütung tue daher Not. Die ABDA habe hierzu eine »durchaus praktikable Option« ins Spiel gebracht, nämlich eine für alle Apotheken gleiche Basisvergütung in Kombination mit einer Anpassung der geteilten Fixum-Aufschlag-Vergütung.

Besonderheiten der Hochpreiser zu berücksichtigen

Diener betonte, dass dabei die Besonderheiten der hochpreisigen Arzneimittel berücksichtigt werden müssten. Diese erhöhten die Kosten für die Apotheken, da sie höhere prozentuale Einkaufskosten verursachten, wodurch höhere Gebühren für die (Vor-)Finanzierung anfielen; gleichzeitig seien auch die Risiken durch Verfall, Bruch oder Retaxation bei Innovationen höher als bei Altarzneimitteln. Daher sei zu prüfen, ob das derzeitige Modell eines Fixums (8,35 Euro) plus prozentualem Aufschlag (3 Prozent), die für Medikamente aller Preiskategorien gleich sind, künftig aufzugeben und zugunsten von »Teilmodellen für eine untere und eine obere, gegebenenfalls auch eine mittlere Preiszone zu schichten« sei.

»Eine zeitgemäß mit den Betriebskosten und beiden Rx-Preissegmenten ausbalancierte, angemessene und faire Stückvergütung der Apotheken ist möglich«, schloss Diener. Es sei dringend erforderlich, dass das Apothekenhonorar an das aktuelle Kostenniveau angepasst werde – und dass dies auch künftig regelmäßig geschehe.

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