Praxen sollten noch vor dem Jahreswechsel das aktuelle Software-Update aufspielen, damit ab Januar weiterhin E-Rezepte ausgestellt werden können, mahnt die KBV. / Foto: imago images/Westend61
Grund der Softwareaktualisierung für die EAU und das E-Rezept seien neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die EAU bei den Krankenkassen sowie der E-Rezept-Fachdienst der Gematik würden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt, so die KBV.
Spätestens zum Jahreswechsel müssten die Praxen daher die neueste Software-Version einsetzen, ein Update wird vor dem Jahreswechsel empfohlen. »Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das Gleiche gilt für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann«, warnt die KBV. Die entsprechenden Updates würden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.
Die Praxen sollten die bereitgestellten Updates stets zeitnah einspielen, mahnt die KBV und fügt aus gegebenem Anlass hinzu: »auch während eines laufenden Quartals«. Nur so könnten grundsätzliche funktionale Neuerungen oder aktualisierte Vorgaben wie neue Gebührenordnungspositionen aktuell aufgespielt werden und Fehlfunktionen behoben werden. Durch eine schnelle Installation der Updates ließen sich weiterführende Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung, verhindern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.