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KBV warnt vor Ausfällen
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Praxen müssen E-Rezept-Update aufspielen

Zum 1. Januar wird das E-Rezept verpflichtend eingeführt. Vorher sollten Praxen unbedingt die aktuellen Software-Updates einspielen, rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Aktualisierungen für das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) seien notwendig, damit beide Anwendungen nach dem Jahreswechsel funktionieren.
AutorKontaktPZ
Datum 14.12.2023  16:00 Uhr

Grund der Softwareaktualisierung für die EAU und das E-Rezept seien neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die EAU bei den Krankenkassen sowie der E-Rezept-Fachdienst der Gematik würden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt, so die KBV.

Spätestens zum Jahreswechsel müssten die Praxen daher die neueste Software-Version einsetzen, ein Update wird vor dem Jahreswechsel empfohlen. »Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das Gleiche gilt für das E-Rezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann«, warnt die KBV. Die entsprechenden Updates würden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.

Die Praxen sollten die bereitgestellten Updates stets zeitnah einspielen, mahnt die KBV und fügt aus gegebenem Anlass hinzu: »auch während eines laufenden Quartals«. Nur so könnten grundsätzliche funktionale Neuerungen oder aktualisierte Vorgaben wie neue Gebührenordnungspositionen aktuell aufgespielt werden und Fehlfunktionen behoben werden. Durch eine schnelle Installation der Updates ließen sich weiterführende Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung, verhindern.

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