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Datenschutzbeauftragte

Praxen dürfen beim E-Rezept nicht unsichere Verfahren nutzen

Nicht das gesetzlich vorgegebene E-Rezept-Verfahren an sich, sondern lediglich die Weiterleitung von Codes per Mail oder SMS bereitet der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, Kopfschmerzen. In einem heute veröffentlichten Statement erläutert sie ihre Skepsis. Gestern hatte die KV Schleswig-Holstein bekannt gegeben, dass sie sich aus der E-Rezept-Testphase zurückzieht.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 23.08.2022  17:30 Uhr

KVSH wehrt sich gegen »Falschbehauptung«

Die KVSH ihrerseits stellt klar, dass es »zu keinem Zeitpunkt ein offenes Mailing sensibler Gesundheitsdaten durch schleswig-holsteinische Praxen gegeben« habe. Das sei eine von Medien aufgegriffene Falschbehauptung des Landesapothekerverbandes Schleswig-Holstein, gegen die sich die KVSH rechtliche Schritte vorbehalte, heißt es in einer Mitteilung. Per Mail übertragen wurde ausschließlich ein Code, der weder Patienten- noch Arzt- oder Medikamentendaten enthalte. Dieser Code sei ein Schlüssel, mit dem in Apotheken die Daten eines Rezepts erst sichtbar gemacht werden könnten, erläutert die KVSH.

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