Praxen dürfen beim E-Rezept nicht unsichere Verfahren nutzen |
Die KVSH ihrerseits stellt klar, dass es »zu keinem Zeitpunkt ein offenes Mailing sensibler Gesundheitsdaten durch schleswig-holsteinische Praxen gegeben« habe. Das sei eine von Medien aufgegriffene Falschbehauptung des Landesapothekerverbandes Schleswig-Holstein, gegen die sich die KVSH rechtliche Schritte vorbehalte, heißt es in einer Mitteilung. Per Mail übertragen wurde ausschließlich ein Code, der weder Patienten- noch Arzt- oder Medikamentendaten enthalte. Dieser Code sei ein Schlüssel, mit dem in Apotheken die Daten eines Rezepts erst sichtbar gemacht werden könnten, erläutert die KVSH.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.