Praxen dürfen beim E-Rezept nicht unsichere Verfahren nutzen |
Vor diesem Hintergrund habe sich die KVSH im Juli dieses Jahres mit der Anfrage an das ULD gewandt, ob es datenschutzrechtlich zulässig sei, wenn die Arztpraxen statt der bundesweit vorgesehenen E-Rezept-App den Weg per E-Mail oder SMS nutzten, um Patienten von Vertragsärzten ausgestellte elektronische Verordnungen von Arzneimitteln auszuhändigen. Das ULD prüfte dies und kam zu folgendem Schluss: Wer im Besitz dieses Codes ist, könne damit die zentral gespeicherte vollständige ärztliche Verordnung mit Namen der versicherten Person, deren Geburtsdatum, Kontaktdaten der Ärztin oder des Arztes, Ausstellungsdatum der Verordnung sowie die verschreibungspflichtigen Arzneimittel einsehen. Dies gehöre beispielsweise zur Funktionalität von Apps im Apothekenumfeld, mit denen man online Medikamente bestellen kann. »Ein Schutz gegen Missbrauch – zum Beispiel eine Prüfung, ob jemand berechtigt ist, eine ärztliche Verordnung einzulösen oder auf deren Inhalte zuzugreifen – ist mit diesen Apps nicht vorgesehen«, stellt die Datenschutzbehörde klar.
Arztpraxen müssten aber dafür Sorge tragen, den Patienten ihre Verordnungen auf sicherem Wege auszuhändigen, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Hansen. Das gelte auch für die Übertragung des DataMatrix-Codes. »Arztpraxen dürfen nicht auf unsichere Verfahren zurückgreifen, bei denen das Risiko besteht, dass solche Daten abgefangen oder kopiert werden«, betont Hansen. Bei der Beratung der KVSH habe das ULD auf diese Punkte hingewiesen und mehrere mögliche Lösungen aufgezeigt. Selbst wenn die Ärzte wegen der NFC-Problematik die Gematik-App nicht empfehlen und auch die Papierausdrucke der Codes nicht anbieten wollen, könnten sie laut ULD den Messenger-Dienst KIM oder einen digitalen Versand per Mail mit zusätzlicher Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Schon gegenüber der PZ hatte sich Hansen verwundert geäußert, dass die KVSH ausschließlich wegen der Bedenken zu dem Mail-Programm der Firma Medisoftware das gesamte Projekt abgebrochen hat.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.