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Gesundes-Herz-Gesetz
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Prävention in Apotheken wird pDL

Apotheken sollen bei der Prävention stärker eingebunden werden. Check-ups in der Offizin sollen laut dem Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) zur pharmazeutischen Dienstleistung (pDL) werden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 18.06.2024  11:14 Uhr
Prävention in Apotheken wird pDL

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Todesursache. Im Jahr 2020 verursachten sie im Gesundheitssystem Kosten von rund 57 Milliarden Euro. Etwa 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch modifizierbare Lebensstilfaktoren wie ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum verursacht. Ein gesunder Lebensstil und eine verbesserte Früherkennung sind daher laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von zentraler Bedeutung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen zu verbessern – mit standardisierten Fragebögen oder Einladungen zu Untersuchungen seitens der Krankenkassen. Mit den Gutscheinen der Kassen können die Versicherten Messungen zu Risikofaktoren wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Apotheke wahrnehmen. Ziel ist eine engere Einbindung der Apotheken bei den Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren.

Präventions-Gutscheine der Krankenkassen

Dazu soll das Sozialgesetzbuch V (SGB V) angepasst werden. In § 129 Absatz 5 wird ergänzt: »Pharmazeutische Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken.« Insbesondere haben Versicherte ab 18 Anspruch auf:

  1. eine jährliche Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus,
  2. eine jährliche Beratung mit Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen und
  3. eine Beratung und Messungen zu Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Erkrankungsrisikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus und weiteren Risikoerkrankungen, insbesondere der erforderlichen Blutwerte sowie des Blutdrucks bei Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (EGK).

Die Bundesapothekerkammer soll auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Standards für die pDL jeweils eine Standardarbeitsanweisung erarbeiten. Die ersten beiden Dienstleistungen können auch durch PTA erfüllt werden, die dritte nur durch Apothekerinnen und Apotheker.

Für die Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren sollen ergänzende Leistungen für eine strukturierte Untersuchung mithilfe eines standardisierten Fragebogens sowie ergänzende Laboruntersuchungen festgelegt werden.

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