Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Änderungsanträge ALBVVG

Präqualifizierung entfällt, Null-Retaxationen verboten

Soeben sind die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Lieferengpass-Gesetz, dem ALBVVG, bekannt geworden. Demnach entfällt größtenteils die für Apotheken lästige Präqualifizierung. Und die Kassen werden bei Retaxationen in die Schranken verwiesen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.06.2023  14:10 Uhr
Präqualifizierung entfällt, Null-Retaxationen verboten

Kurz vor der finalen Beratung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) liegen nun die Änderungsanträge der Ampelkoalition vor. Eine Honorarerhöhung beim Engpass-Management ist zwar weiter nicht vorgesehen. Aber in einigen anderen Punkten hat der Protest der Apothekerschaft politisches Gehör gefunden.

So etwa beim Thema Präqualifizierung bei der Abgabe von Hilfsmitteln. Hier müssen die Apotheken bislang ein sehr umständliches und aufwendiges Bürokratieverfahren durchlaufen, mit dem sie den Nachweis erbringen sollen, dass sie zur Abgabe von etwa Inkontinenzhilfen, Prothesen und Co. befähigt sind. Das soll künftig in der Mehrzahl der Fälle, nämlich bei der Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln, nicht mehr nötig sein.

Qualifizierung bereits qua Apothekenbetriebsordnung

Begründet wird die Abschaffung der Präqualifizierungserfordernis wie folgt: »Nach der Apothekenbetriebsordnung besteht eine bundesrechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung geeigneter Räumlichkeiten und Personal zur Versorgung und Beratung von Patientinnen und Patienten, unter anderem über den Umgang mit Medizinprodukten, zu denen auch Hilfsmittel gehören.«

Die Ausbildungen von Apothekerinnen und Apothekern sowie PTA seien umfangreich und jeweils bundesrechtlich einheitlich geregelt. Sie umfassten auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Medizinprodukten. Das Personal in öffentlichen Apotheken besitze entsprechend die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Umgang mit Hilfsmitteln.

Aber: »Der Verzicht auf ein Präqualifizierungserfordernis gilt für öffentliche Apotheken nur im Hinblick auf apothekenübliche Hilfsmittel und nicht auf alle Hilfsmittel.« Insbesondere für Hilfsmittel, deren Anpassung erweiterte handwerkliche Fertigkeiten erforderten oder die nicht zum üblichen Betrieb einer Apotheke gehörten, wie zum Beispiel Blindenführhunde, soll ein Präqualifizierungserfordernis nicht wegfallen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa