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Bisheriger Vorstand im Amt bestätigt

06.12.2004  00:00 Uhr
DAV-Mitgliederversammlung

Bisheriger Vorstand im Amt bestätigt

von Hartmut Morck, Berlin

Der alte DAV-Vorstand ist auch der neue. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekervereins (DAV) bestätigte in der Sitzung vom 1. Dezember die bisherigen Vorstandsmitglieder in ihren Ämtern.

DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller zog eine positive Bilanz der letzten Legislaturperiode und bezeichnete den DAV als eine starke Kooperation seiner Mitgliedsorganisationen. Neben der Vorstandswahl war die einstimmige Zustimmung zum trilateralen Versorgungsvertrag zwischen BEK, Hausärzten und DAV die wichtigste Entscheidung.

In seinem Rückblick nannte Keller noch einmal die gesundheitspolitischen Eckpfeiler der vergangenen vier Jahre, wie das Gesundheitsreformgesetz 2000, das Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz 2002, das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) 2003 und das GKV-Modernisierungsgesetz 2004. Alle Gesetze hätten den DAV politisch stark gefordert und den Berufsstand zu Gegenreaktionen und Aktivitäten veranlasst.

Keller nannte insbesondere die Groß-Demonstration gegen das BSSichG mit insgesamt 15.000 Teilnehmern und die Unterschriftenaktion gegen den Versandhandel mit mehr als 7 Millionen Unterschriften. Der Rechtsstreit gegen den Versandhandel habe für die rezeptpflichtigen Arzneimittel zwar vor dem Europäischen Gerichtshof zu einem Erfolg geführt, die rot-grüne Regierung habe aber im vorauseilenden Gehorsam den Versandhandel bereits vor der Urteilsverkündung ins GMG festgeschrieben.

Der DAV sei in den letzten vier Jahren nicht nur mit Abwehrstrategien beschäftigt gewesen, er habe auch eine zukunftsorientierte Politik betrieben. Als ein wichtiges Ergebnis nannte Keller das Hausapothekenmodell, das in Verträgen mit Krankenkassen seine Anerkennung fand. Ebenfalls habe sich die von der Apothekerschaft entwickelte und promovierte neue Arzneimittelpreisverordnung als Schritt in die richtige Richtung erwiesen. Auch die Einführung des grünen Rezeptes, eine Reaktion auf die im GMG festgeschriebene Ausgrenzung apothekenpflichtiger Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog, habe sich als gemeinsame Aktion der Apotheker, der Ärzteschaft und der Industrie zu einem großen Erfolg entwickelt. Auch an der Telematikdiskussion habe sich der DAV intensiv beteiligt und damit die Interessen der Apothekerschaft gewahrt.

Abschließend bedankte sich Keller bei der Geschäftsführung des DAV, den Mitarbeitern des Deutschen Apothekerhauses und bei allen Mitgliedsorganisationen für die gute Zusammenarbeit in den letzten vier Jahren.

Vorstandswahlen

Die anschließende Vorstandswahl brachte keine Überraschungen, da sich alle bisherigen Vorstandsmitglieder zur Wiederwahl stellten und auf allen Positionen ohne Gegenkandidaten antraten. So wurden Hermann Stefan Keller aus Rheinland-Pfalz zum Vorsitzenden, Gerhard Reichert aus Bayern zum stellvertretenden Vorsitzenden, Monika Koch aus Sachsen, Dr. Peter Homann aus Hessen und Fritz Becker aus Baden-Württemberg zu Beisitzern wiedergewählt.

Nach der Vorstandswahl wurde der zukunftsweisende trilaterale Versorgungsvertrag zwischen BEK, Hausärzten und DAV zur Abstimmung gestellt. Der Vertrag, der eine integrierte hausarzt- und hausapothekenzentrierte Versorgung festschreibt, definiert erstmalig die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten im Rahmen des Sozialgesetzbuches V. Die Mitgliederversammlung wertete den zukunftsweisenden Vertrag als Sicherung der Position des Apothekers im Gesundheitswesen und stimmte dem Vertrag einstimmig zu. Damit wurde der Weg frei gemacht, dass der Vertrag am Freitag letzter Woche unterschrieben werden konnte (siehe auch hier).

Weitere wichtige Beschlüsse der Mitgliederversammlung waren, der Geschäftsführung die Vollmacht zu erteilen, die Verträge zur Telematik im Gesundheitswesen zu unterzeichnen, den Selbstmedikationskongress auch 2005 in Köln während der Expopharm durchzuführen und den OTC-Manager weiterhin zu publizieren. Top

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