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EU-Regelwerk

Plattformen sind nun für unsichere Produkte verantwortlich

Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Gesetz über digitale Dienste geeinigt. Damit gelten demnächst für Online-Plattformen schärfere Regeln, um die Verbraucher besser zu schützen. Für Amazon, Google, Facebook und Co. bedeutet das mehr Kontrolle und mehr Pflichten.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 28.04.2022  11:00 Uhr
Plattformen sind nun für unsichere Produkte verantwortlich

Online-Plattformen können künftig zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre angebotenen Dienste für EU-Bürger Risiken darstellen, also gefährliche Desinformationen über ihre Seite viral gehen oder sie unsichere Produkte auf ihren Marktplätzen anbieten. Das regelt der sogenannte Rechtsakt über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA), auf den sich jetzt EU-Parlament und EU-Rat geeinigt haben. Damit »endet die Zeit großer Online-Plattformen, die sich so verhalten, als seien sie ‚too big to care‘«, betonte Thierry Breton, zuständiger Kommissar für den Binnenmarkt, anlässlich der Einigung.

In Zukunft überwacht die EU-Kommission, ob sich auch alle Anbieter digitaler Dienste an die neuen Regeln halten. Falls nicht, darf sie Sanktionen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. Und bei schweren Verstößen mit Blick auf Ware, Dienstleistung oder Inhalt sogar ein Tätigkeitsverbot im EU-Binnenmarkt aussprechen. Allerdings hängen die Verpflichtungen von der Größe und Rolle des jeweiligen Anbieters im Online-Ökosystem ab.

Die PZ hatte bereits darüber berichtet, dass sich vor allem ein Aspekt aus dem DSA bei seiner Anwendung auf das Produkt Arzneimittel wohl etwas komplizierter gestalten wird, womöglich sind in Zukunft Nachbesserungen nötig. So hatte sich etwa die Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) schon seit dem ersten Vorschlag der EU-Kommission zum DSA von Ende 2020 dafür stark gemacht, dass für Medikamente künftig das Bestimmungslandprinzip greifen sollte. Im EU-Binnenmarkt gilt nämlich grundsätzlich das Herkunftslandprinzip. Der Vorteil beim Bestimmungslandprinzip: Wer dann über eine Versandapotheke in einem anderen EU-Land einkauft, kann sich sicher sein, dass für ihn jeweils der bekannte Rechtsrahmen aus seinem Heimatland ausschlaggebend ist.

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