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BAV zur Apothekenreform
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Pläne bedeuten faktisch die Kürzung von Leistungen

Aus Sicht des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) werden die Pläne für eine Apothekenreform für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung und für die Apotheken in Deutschland schlimmere Konsequenzen haben, als nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers im vergangenen Jahr befürchtet. Die ausbleibende Erhöhung des Apothekenhonorars werde dazu führen, dass die Zahl der Apotheken weiter sinke, befürchtet der BAV.
AutorPZ
Datum 13.06.2024  17:20 Uhr
Pläne bedeuten faktisch die Kürzung von Leistungen

Am gestrigen Mittwoch wurde der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Apotheken-Reformgesetz bekannt. »Minister Lauterbach kann nicht rechnen oder lügt. Oder beides«, kommentierte Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), heute die Pläne in einer Pressemitteilung. Kammermeier begründete seinen Vorwurf mit dem Versprechen des Ministers, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde. Das sei auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nachzulesen. »Bei Umsetzung seines Gesetzesvorhabens wird aber zumindest in der Arzneimittelversorgung genau das Gegenteil der Fall sein, kritisierte der stellvertretende BAV-Vorsitzende.

Weniger Expertise bei der Arzneimittelberatung

Eine Absage erteilte der BAV Plänen, wonach künftig Pharmazeutisch-Technische-Assistenten (PTA) examinierte Apothekerinnen und Apotheker vertreten dürfen. Das bedeute für die Patienten weniger Expertise bei der Arzneimittelberatung. »Neben- und Wechselwirkungen können hochriskant sein. In letzter Konsequenz muss immer ein studierter Apotheker die Möglichkeit haben, bei der Abgabe einen prüfenden Blick darauf zu werfen«, forderte Kammermeier.

Aktuell seien die Öffnungszeiten von Apotheken verbindlich geregelt. Der BAV monierte, dass die vorgesehene Möglichkeit, die Öffnungszeiten zu verkürzen, für die Patientinnen und Patienten letztendlich einen schlechteren Zugang zu Arzneimitteln bedeute. Die Argumentation von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass dadurch auch Personal und damit Kosten eingespart werden könnten, hält Kammermeier für »zynisch«. Weniger Zugangsmöglichkeiten zu Arzneimitteln und weniger Fachpersonal bedeuteten »eine faktische Leistungskürzung.«

Der Referentenentwurf sieht zudem vor, dass nicht mehr jede Apotheke individuelle Rezepturen herstellen muss. Diese Aufgabe soll künftig zentralisiert in einer anderen Apotheke erfolgen können. Dies sieht der BAV kritisch, da damit die Vollversorgung abgeschafft werde. »Die Menschen können sich nicht mehr auf gleichwertige Leistungsangebote der Apotheken verlassen, wie es jetzt der Fall ist. Längere Wartezeiten werden die Folge sein«, warnt Kammermeier.

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