Pharmazieräte verabschieden Standards für Botendienst |
Jennifer Evans |
12.04.2021 17:26 Uhr |
Sofern eine Zustellung erfolglos war, soll der Bote die Arzneimittel zur Lagerung wieder zurück in der Apotheke bringen und das Problem klären. Unter anderem dieses Vorgehen erachten die Pharmazieräte für wichtig. / Foto: Fotolia/frogfisch
Als Gegenpol zu den Arzneimittelversendern ist es nach Ansicht der Pharmazieräte nötig, gewisse Qualitätsstandards beim Botendient einzuhalten, nach denen sich die Apotheken hierzulande richten können. Dazu haben die APD-Mitglieder nun eine Online-Resolution verabschiedet.
Zu den besonderen Anforderungen gehört demnach vor allem, dass der Bote zum Personal der Apotheke gehört. Weil er damit der Weisungsbefugnis der Apothekenleitung unterliegt, verantwortet diese – im Gegensatz zu anderen Zustelldiensten – auch die Lieferung. Die »regelmäßige Nutzung von Logistikunternehmen oder Lieferkonzepten Dritter ohne direkte Weisungsbefugnis des Apothekenleiters ist nicht mit § 17 Abs. 2 ApBetrO vereinbar, sondern dem Versand nach § 11a ApoG zu zuordnen«, heißt es in der Resolution.
Außerdem halten die Pharmazieräte es für erforderlich, dass der Bote dem Empfänger das Präparat verschlossen, sichtgeschützt und zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt übergibt. Die Ablage etwa vor der Haustür lehnen sie aus Gründen der Arzneimittelsicherheit strikt ab. Dokumentationspflichten, beispielweise bei der Lager- und Transporttemperatur sowie bei der Aushändigung, gehören für die APD-Mitglieder ebenfalls zu den Kriterien eines qualifizierten Botendienstes.
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