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Kommunale Abwasserrichtlinie

Pharmaunternehmen klagen auf EU-Ebene

Zahlreiche Pharmaunternehmen haben beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie eingereicht. Sie werten diese als Verstoß gegen EU-Recht. Die finanzielle Mehrbelastung verschärfe zudem die Lieferengpass-Problematik.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 11.03.2025  16:20 Uhr

Mehrere Pharmaunternehmen gehen – gestärkt von ihren Branchenverbänden  – juristisch gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie vor. Das teilten sowohl Pharma Deutschland als auch Pro Generika mit. Die per EU-Richtlinie festgelegte hohe Kostenbeteiligung der Branche an der kommunalen Abwasserreinigung sei ungerechtfertigt und zudem eine wirtschaftliche Bedrohung insbesondere der Generika-Industrie.

Demnach haben die Pharmaunternehmen Accord, Dermapharm, Fresenius-Kabi, hameln pharma, Puren Pharma, Sandoz/Hexal, Teva, Viatris und Zentiva beim EuG Klagen erhoben. Pharma Deutschland sowie Pro Generika unterstützen nach eigenen Angaben die Klagen ihrer Mitgliedsunternehmen.

Die europäische Kommunalabwasserrichtlinie (Urban Waste Water Treatment Directive / UWWTD) sieht unter anderem vor, dass die Pharmabranche im Zuge einer erweiterten Herstellerverantwortung künftig einen Großteil der zusätzlichen Kosten für eine intensivierte Abwasserreinigung tragen muss. So sollen mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb der 4. Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden.

Dabei geht es um größtenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser, welches mit Spurenstoffen belastet ist, also mit Abbauprodukten von Arzneimitteln, die durch die menschlichen Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Darüber hinaus soll Abwasser den neuen Regeln zufolge künftig auch streng hinsichtlich etwa antibiotikaresistenter Erreger, Viren oder Mikroplastik überwacht werden.

Unternehmen kritisieren Verursacherprinzip 

»Die europäische Abwasserrichtlinie hat eklatante Mängel,« so Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Diese beträfen die Grundannahmen, die Datengrundlage, die operative Umsetzung und die Kostenabschätzung, die den Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung zugrunde liegen. »Wir sehen in der Richtlinie Verstöße gegen EU- Recht und eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort und die Versorgung mit Human-Arzneimitteln in Deutschland und Europa«, erklärt Brakmann.

Nach Verbandsangaben argumentieren die Unternehmen gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen ließen.

Die hohe Kostenbeteiligung soll die Pharmaunternehmen dazu bewegen, auf ökologische beziehungsweise nachhaltigere Produkte umzustellen.

»Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Arzneimitteln fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist«, heißt es vonseiten Pharma Deutschland. Darüber hinaus ließen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen.

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