Pharmaindustrie sieht noch Nachbesserungsbedarf |
| Lukas Brockfeld |
| 06.11.2025 08:00 Uhr |
Zahlreiche Verbände wurden vom BMG zu Stellungnahmen zur geplanten Apothekenreform eingeladen. / © PZ/Dölger
Heute findet die erste Verbändeanhörung zum geplanten »Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung« (ApoVWG) im Bundesgesundheitsministerium (BMG) statt. Einige der eingereichten Stellungnahmen liegen der PZ bereits vorab vor.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erkennt in seiner Stellungnahme den Reformbedarf in der deutschen Apothekenlandschaft an. Gleichzeitig mahnt der BPI aber, dass grundsätzliche Eckpfeiler des heutigen Systems, wie das Fremd- und Mehrbesitzverbot, die individuelle Information und Beratung durch den Apotheker sowie eine wohnortnahe unmittelbare Arzneimittelversorgung, nicht in Frage gestellt werden dürfen.
»Darüber hinaus ist es (auch gesellschaftspolitisch) von großer Bedeutung, dass das Arzneimittel ein besonderes ›Gut‹ ist, das keiner Trivialisierung ausgesetzt werden darf. Dies inkludiert eine sachgerechte und existenzsichernde Vergütung, die die Gesellschaft zur Verfügung stellen muss«, heißt es in der Stellungnahme.
Die im Gesetz geplanten erweiterten Austauschmöglichkeiten der Apotheken bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln werden vom BPI grundsätzlich positiv bewertet. Grundsätzlich seien die neuen Vorgaben dazu geeignet, einzelne Prozessschritte in der Apotheke zu vereinfachen und damit den Aufwand der Apotheken bei der Suche nach verfügbaren Arzneimitteln zu reduzieren.
»Die Möglichkeit, bei Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln künftig unter den vorrätigen wirkstoffgleichen Arzneimitteln auswählen zu können, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungsrealismus und unbürokratischer Versorgungspraxis«, lobt der BPI. Mit Blick auf die Dokumentationspflichten sei allerdings keine Entlastung für die Apothekenteams zu erwarten.
Auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Verfahren zur Aktualisierung der Hilfstaxe zu modernisieren und zu vereinheitlichen, werden vom BPI begrüßt. »Insbesondere der Gedanke, Preisabfragen künftig standardisiert und elektronisch zu erfassen sowie um Angaben zu ergänzen, ob es sich um eine selbst herstellende Apotheke oder einen Lohnhersteller handelt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Preisbildungsprozess zu erhöhen«, lobt der Verband.
Doch der BPI warnt auch, dass schnellere Anpassungszyklen der Hilfstaxe zu einseitigen Preissenkungen führen könnten. Das stünde den wirtschaftlichen Interessen der pharmazeutischen Unternehmen entgegen. »Die Preisentwicklungen bei parenteralen Zubereitungen sind häufig durch volatil steigende Rohstoff-, Energie- und Herstellungskosten geprägt, die sich in der aktuellen Systematik der Hilfstaxenerstellung nicht adäquat widerspiegeln«, so der BPI. Daher müsse im Gesetz klargestellt werden, dass Preisänderungen in beide Richtungen – nach unten wie nach oben – möglich sein müssen, sofern Markt- oder Kostenentwicklungen dies erfordern.