| Lukas Brockfeld |
| 06.11.2025 08:00 Uhr |
Zahlreiche Verbände wurden vom BMG zu Stellungnahmen zur geplanten Apothekenreform eingeladen. / © PZ/Dölger
Heute findet die erste Verbändeanhörung zum geplanten »Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung« (ApoVWG) im Bundesgesundheitsministerium (BMG) statt. Einige der eingereichten Stellungnahmen liegen der PZ bereits vorab vor.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erkennt in seiner Stellungnahme den Reformbedarf in der deutschen Apothekenlandschaft an. Gleichzeitig mahnt der BPI aber, dass grundsätzliche Eckpfeiler des heutigen Systems, wie das Fremd- und Mehrbesitzverbot, die individuelle Information und Beratung durch den Apotheker sowie eine wohnortnahe unmittelbare Arzneimittelversorgung, nicht in Frage gestellt werden dürfen.
»Darüber hinaus ist es (auch gesellschaftspolitisch) von großer Bedeutung, dass das Arzneimittel ein besonderes ›Gut‹ ist, das keiner Trivialisierung ausgesetzt werden darf. Dies inkludiert eine sachgerechte und existenzsichernde Vergütung, die die Gesellschaft zur Verfügung stellen muss«, heißt es in der Stellungnahme.
Die im Gesetz geplanten erweiterten Austauschmöglichkeiten der Apotheken bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln werden vom BPI grundsätzlich positiv bewertet. Grundsätzlich seien die neuen Vorgaben dazu geeignet, einzelne Prozessschritte in der Apotheke zu vereinfachen und damit den Aufwand der Apotheken bei der Suche nach verfügbaren Arzneimitteln zu reduzieren.
»Die Möglichkeit, bei Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln künftig unter den vorrätigen wirkstoffgleichen Arzneimitteln auswählen zu können, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Versorgungsrealismus und unbürokratischer Versorgungspraxis«, lobt der BPI. Mit Blick auf die Dokumentationspflichten sei allerdings keine Entlastung für die Apothekenteams zu erwarten.
Auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Verfahren zur Aktualisierung der Hilfstaxe zu modernisieren und zu vereinheitlichen, werden vom BPI begrüßt. »Insbesondere der Gedanke, Preisabfragen künftig standardisiert und elektronisch zu erfassen sowie um Angaben zu ergänzen, ob es sich um eine selbst herstellende Apotheke oder einen Lohnhersteller handelt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Preisbildungsprozess zu erhöhen«, lobt der Verband.
Doch der BPI warnt auch, dass schnellere Anpassungszyklen der Hilfstaxe zu einseitigen Preissenkungen führen könnten. Das stünde den wirtschaftlichen Interessen der pharmazeutischen Unternehmen entgegen. »Die Preisentwicklungen bei parenteralen Zubereitungen sind häufig durch volatil steigende Rohstoff-, Energie- und Herstellungskosten geprägt, die sich in der aktuellen Systematik der Hilfstaxenerstellung nicht adäquat widerspiegeln«, so der BPI. Daher müsse im Gesetz klargestellt werden, dass Preisänderungen in beide Richtungen – nach unten wie nach oben – möglich sein müssen, sofern Markt- oder Kostenentwicklungen dies erfordern.
Mit Pharma Deutschland ist ein weiterer großer Industrieverband zur Stellungnahme berechtigt. »Wir erkennen das Ziel und den politischen Willen der Apothekenreform, die Vor-Ort-Apotheken und damit die wohnortnahe Arzneimittelversorgung und die Patientensicherheit zu stärken. Das ist gut und wichtig«, lobt Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. »Insbesondere die Ausweitung von Impfangeboten und pharmazeutischen Dienstleistungen hat Potenzial, die Prävention voranzubringen, die Eigenverantwortung zu stärken und das Gesundheitssystem zu entlasten.«
Doch Pharma Deutschland sieht auch die »enormen Herausforderungen«, mit denen die Vor-Ort-Apotheken aktuell konfrontiert sind. »Deshalb ist es notwendig, dass es im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen kommt, die die Apotheke vor Ort mit ihren Kompetenzen stärkt. Ein konsequenter nächster Schritt für eine patientenorientiertere Arzneimittelversorgung kann darin bestehen, das bislang zu komplizierte Verfahren zu reformieren, mit dem bewährte und sichere Arzneimittel aus der Rezeptpflicht entlassen werden«, erklärt Dorothee Brakmann.
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) wünscht sich eine Erweiterung des Gesetzes um eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL), die die Versorgung von Patienten mit Polymedikation verbessern soll. Der BVMed erklärt, dass gerade pflegebedürftige multimorbide Patienten ein hohes Risiko für Medikationsfehler haben, die aufgrund von Zeit und Personalmangel in der Pflege oft nicht verhindert werden.
»Es bedarf einer sicheren und strukturierten Darreichung von Arzneimitteln durch patient:innenindividuelles Verblistern«, heißt es weiter in der Stellungnahme. Eine Studie habe gezeigt, dass die Fehlerquote bei der Medikamentengabe mit patientenindividueller Verblisterung in Pflegeeinrichtungen nur 1,4 Prozent beträgt, während sie ohne externe Verblisterung bei 17 Prozent liegt. Apotheken sollen daher solche individuellen Blister verpacken und ausliefern. »Die Blister enthalten alle wichtigen Patient:innendaten, ermöglichen eine genaue Dokumentation, die Rückverfolgbarkeit von Medikamenten und die Prüfung von Wechselwirkungen. Insbesondere bei Polymedikation wird die korrekte Dosierung und Einnahmezeit sichergestellt, was auch zu mehr Adhärenz in der Arzneimitteltherapie führt«, heißt es in der Stellungnahme des BVMed.
Seit 2020 dürfen Apotheken automatisierte Abgabestationen betreiben. Dafür müssen die Medikamente für jeden Empfänger getrennt verpackt und mit dessen Namen und Anschrift versehen werden. Das bedeutet für die Apotheken viel Aufwand. Der BVMed wünscht sich hier lockerere Regeln. Künftig sollen die Medikamente nur noch so mit dem Namen und der Anschrift des Empfängers versehen werden, dass die Abgabe an andere Personen als den Empfänger »mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist«.
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) äußert sich insbesondere lobend über das Vorhaben, die Impfangebote in Apotheken deutlich zu erweitern. Der Verband bemängelt allerdings, dass es diese Angebote nur für Volljährige geben soll und schlägt stattdessen vor, dass auch 16- und 17-Jährige die Möglichkeit erhalten sollen, sich in einer Apotheke impfen zu lassen. »Die Erfahrung zeigt, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 in Apotheken bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ohne weiteres umgesetzt werden konnte«, heißt es in der Stellungnahme. Auch in anderen Ländern hätten sich Impfangebote für Jugendliche bewährt.
Der Verband verspricht sich zudem von der konsequenten Implementierung des elektronischen Impfpasses in der elektronischen Patientenakte eine weitere Steigerung der Impfquoten. Ein stets verfügbarer digitaler Impfpass mit personalisierten Impferinnerungen würde Impfungen für die Patienten deutlich vereinfachen. Der Staat solle außerdem niedrigschwellige Impfangebote in Schulen und Betrieben ermöglichen. »Für eine umfassende Inanspruchnahme von neuen Impfungen sind Rahmenbedingungen erforderlich, die den unmittelbaren Anspruch der Versicherten sicherstellen, sowohl in Arztpraxen als auch in Apotheken«, so der vfa.
Außerdem regt der vfa die Schaffung neuer pDL, beispielsweise zu kardiometabolischen Erkrankungen, an. »Intensivierte Bemühungen zur Förderung der Früherkennung, flankiert von leitliniengestützten medikamentösen Therapien, reduzieren die Wahrscheinlichkeit für Folgeerkrankungen und können zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen«, so der Verband.
Der Pharmaverband Pro Generika nimmt in seiner Stellungnahme vor allem das Thema Bürokratieabbau ins Visier. Der Verband beklagt, dass die geplante Flexibilisierung der Substitution nicht ausreichend rechtssicher geregelt sei. Diese sei für die Apothekerschaft und die Industrie gleichermaßen wichtig.
»Es muss Klarheit darüber besteht, unter welchen Bedingungen eine Substitution möglich ist und mit welchen Arzneimitteln dann eine Substitution vorzunehmen ist. Diese Klarheit muss auch vor dem Hintergrund möglicher Ersatzansprüche aus den Rabattverträgen geschaffen werden«, heißt es in der Stellungnahme. Pro Generika fordert daher einheitliche Regeln, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen klar definieren.
Mit Blick auf den Bürokratieabbau seien auch Änderungen bei der Abrechnung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln nötig. »Es erscheint überflüssig, dass neben dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen weiterhin auch die einzelnen Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände Auskunftsansprüche haben sollen. Diese Auskünfte können nichts zur Anpassung der Hilfstaxe beitragen, obwohl die Auskunftsansprüche in erster Linie dem Ziel der Anpassung der Hilfstaxenpreise dienen sollen«, heißt es in der Stellungnahme von Pro Generika.