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Apothekerkammer Nordrhein

»Pharmacy first« und eine Resolution

Vor-Ort-Apotheken müssen mehr Kompetenzen bekommen, machte Nordrheins Kammerpräsident Armin Hoffmann bei der gestrigen Delegiertenversammlung klar. Im Sinne des Konzepts »Pharmacy first« könnten sie künftig noch viel häufiger zur ersten Anlaufstelle im Gesundheitswesen werden. Um sich vor unlauteren Online-Plattformen und dem Versandhandel zu schützen, verabschiedete die Kammerversammlung zudem eine Resolution.
Laura Rudolph
12.06.2025  14:00 Uhr

Resolution verabschiedet

Im Rahmen der Kammerversammlung referierte außerdem Dr. Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR, umfassend zu den juristischen Verfahren, die die Kammer führt. Regelmäßig geht sie gegen ausländische Versender vor, die sich nicht an die Regeln halten, sowie gegen neuartige Plattformen, die den direkten Kontakt zwischen Patienten und Arzt überflüssig machen und verschreibungspflichtige Lifestyle-Medikamente per Fragebogen zur Verfügung stellen. Die Indikationen dieser »All-inclusive-Plattformen« zögen sich über viele Bereiche, von der Antibabypille, über Abnehmspritzen und Cannabis bis hin zu Potenzmitteln.

Die Delegierten verabschiedeten eine »Resolution zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Arzneimittelsicherheit im digitalen Gesundheitswesen«, die der Politik konkrete Maßnahmen vorschlägt, um gegen solche Missstände vorzugehen.

Die Kammerversammlung sieht im Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die wirksamste Maßnahme zur Sicherung des Patientenschutzes. Ein solches Verbot sei europarechtskonform und entspreche der Praxis in den meisten EU-Mitgliedstaaten. Sollte der Gesetzgeber dieses nicht umsetzen, hält die Kammerversammlung es für notwendig, durch ergänzende Maßnahmen dennoch einen hohen Patientenschutz sicherzustellen.

Wichtig: »Diese Maßnahmen stellen keine Abschwächung der Forderung nach einem Versandhandelsverbot dar, sondern sind als flankierende Regelungen auch im Falle seiner Einführung sinnvoll und notwendig.«

Zu den Forderungen zählen:

  • Die Belieferung von Verschreibungen, die offenkundig nur auf der Grundlage eines Fragebogens basieren, soll verboten werden.
  • Der § 17 Abs. 2 b der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll um weitere Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen beziehungsweise Indikationen erweitert werden, die nicht durch den Versandhandel beliefert werden dürfen. Auch muss sichergestellt werden, dass sich auch die ausländischen Versandapotheken daran halten.
  • Ordnungswidrigkeiten des § 15 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sollen zu Strafvorschriften hochgestuft werden.
  • Die Bundesnetzagentur soll ermächtigt werden, rechtswidrige Plattformen im Gesundheitswesen abzuschalten.
  • Es soll eine Registrierungspflicht für Plattformen geben, die gesundheitsbezogene Dienstleistungen vermitteln.
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