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Zufriedene Apothekenkunden

28.06.2004  00:00 Uhr
PZ-Akademie Kongress

Zufriedene Apothekenkunden

Die Interpretation ärztlicher Verschreibungen und eine gute Kommunikation sind Vorraussetzungen für ein kompetentes Beratungsgespräch. Welche Kriterien hierfür zu beachten sind, veranschaulichte Apotheker Dr. Alexander Ravati an praktischen Fallbeispielen aus der Apotheke in dem Workshop „Interpretation ärztlicher Verordnungen unter Einbeziehung der Selbstmedikation aus der Sicht eines Offizinapothekers".

„Vor der Entgegennahme des Rezeptes steht eine freundliche kommunikative Begrüßung des Kunden“, sagte Ravati. Dies signalisiert Offenheit und Gesprächsbereitschaft. Danach schließt sich die formale Überprüfung des Rezeptes an. Dabei könne der Apotheker in den meisten Fällen schon aus den Patientendaten ersehen, ob der Apothekenkunde auch der tatsächliche Patient sei oder nur der Überbringer. Relevante Informationen sollten immer, wenn die persönliche Beratung nicht möglich ist, aufgeschrieben und mitgegeben werden. Aus Aspekten der Arzneimittelsicherheit sollten Kindern nur im Ausnahmefall Medikamente mitgegeben werden.

Vor der Beratung und Abgabe der Arznei steht die Prüfung der verordneten Arzneimittel auf Indikation, Kontraindikationen, Wechselwirkungen und sonstige Inkompatibilitäten. In schwierigen Fällen biete es sich an, die ABDA-Datenbank oder das CAVE-Modul zu nutzen. Durch die Frage „Kennen Sie das Medikament?“ sei leicht in Erfahrung zu bringen, ob es sich um eine Erstverordnung handelt. Bekommt der Patient zum ersten Mal das Arzneimittel verordnet, sei eine intensivere Aufklärung und Information notwendig. Dabei sei es wichtig, Patienten Dosierung und Anwendung des Arzneimittels zu zeigen. Ferner solle über häufige relevante unerwünschte Wirkungen aufgeklärt werden.

Stellt der Apotheker Wechselwirkungen bei der Arzneimitteltherapie fest, die nicht umgangen werden können, müsse Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Jedoch dürfe das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht unnötig gestört werden.

„Bei Selbstmedikationswünschen kommt Apothekern ein besonderes Maß an Verantwortung für den Patienten zu“, sagte Ravati. Sei der Kundenwunsch auch noch so konkret formuliert, ist die Eigendiagnose beziehungsweise der Arzneimittelwunsch zu hinterfragen.

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