PEI mahnt Bestellung von Grippeimpfstoffen an |
Ev Tebroke |
18.03.2025 15:30 Uhr |
Die Bestellfrist für Grippeimpfstoffe für die kommende Grippesaison 2025/2026 endet zum 31. März. / © Getty Images/Luis Alvarez
Jedes Jahr müssen Ärzte- und Apothekerschaft bis spätestens Ende März ihren Bedarf an Grippeimpfstoffen für die kommende Saison vorbestellen. Das ist wichtig, damit Pharmaunternehmen bedarfsgerecht genügend Vakzine produzieren können. Denn die Herstellung von Grippeimpfstoffen ist sehr komplex und dauert mehrere Monate. Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung kann daher nur gewährleistet werden, wenn rechtzeitig genügend Impfstoffe vorbestellt werden, erinnert das PEI.
Aktuell sind laut PEI jedoch bei Weitem noch nicht so viele Impfstoffbestellungen eingegangen, wie eigentlich notwendig wären. Das Bundesinstitut appelliert daher nun an alle Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, ihre Bestellungen noch vor dem 31.März 2025 abzugeben, um eine ausreichende Versorgung mit Grippeimpfstoffen für die kommende Saison sicherzustellen.
»Aktuell weichen die vorbestellten Impfstoffdosen signifikant vom ermittelten Bedarf ab, was zu möglichen Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen könnte«, so das PEI in einer Mitteilung. Dies betrifft demnach sowohl Standarddosis- als auch insbesondere die für Personen ab 60 Jahren empfohlenen Hochdosis- oder MF-59 adjuvantierten Grippeimpfstoffe.
Die Grippe (Influenza) ist eine ernst zu nehmende Erkrankung, gegen die eine Grippeimpfung einen wirksamen Schutz bietet. Es ist laut PEI daher wichtig, dass in der Grippesaison ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, sodass jede Person, die sich in Deutschland impfen lassen möchte, auch die Möglichkeit dazu erhält.
Für die Vorbestellung bilden die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Orientierung. Diese hatte zuletzt im Oktober 2024 für Personen ab einem Alter von 60 Jahren in der Grippesaison 2025/2026 eine Grippeimpfung mit einem Hochdosis- oder MF-59 adjuvantierten Grippeimpfstoff, jeweils mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination, empfohlen.
Seit Oktober 2022 dürfen neben Ärztinnen und Ärzten auch entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker Schutzimpfungen gegen die saisonale Influenza im Rahmen der Regelversorgung anbieten.
Seit Herbst vergangenen Jahres können sich zudem auch Privatpatienten ohne Rezept in der öffentlichen Apotheke gegen Grippe impfen lassen. Die Kosten trägt die Private Krankenversicherung.