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Übergangs-Regelung

Paxlovid-Versorgung wird erleichtert

Covid-19-Infektionen sind derzeit wieder allgegenwärtig. Das macht sich auch bei den Abgabezahlen von Paxlovid bemerkbar. Mengenbeschränkungen für Bezug, Bevorratung und Abgabe für Ärzte sind ab sofort bis zum 29. Februar ausgesetzt. Das Verfallsdatum der vom Bund beschafften Packungen nähert sich dem Ende. Bald geht das Medikament in den regulären Vertrieb.
Daniela Hüttemann
04.01.2024  14:00 Uhr

»Die Verordnungszahlen von Paxlovid sind im Dezember steil nach oben gegangen, sie haben sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdreifacht«, sagte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, am gestrigen Mittwoch der »Rheinischen Post«. »Nach unserer ersten Einschätzung haben sich die Zahlen gegenüber November in NRW etwa verdreifacht«, ergänzte er auf Nachfrage der PZ.

Das spiegelt die aktuelle Infektionslage wieder: Laut aktuellem Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu akuten respiratorischen Erkrankungen gehen derzeit etwa 17 Prozent der Atemwegsinfekte auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zurück. Da bei einem positiven Schnelltest nicht mehr routinemäßig eine PCR-Testung erfolgt, sind die Meldestatistiken wohl nur die Spitze des Eisbergs. In den letzten zwei Kalenderwochen 2023 gab es rund 39.000 laborbestätigte Covid-19-Fälle.

Fast jeder Dritte davon war hospitalisiert. Unter allen in der 51. und 52. Kalenderwoche wegen einer schweren Atemwegserkrankung hospitalisierten Patienten lag der Anteil der Covid-19-Diagnosen aber niedriger als in den Vorwochen (aktuell 23 Prozent).

Um genau solche Krankenhauseinweisungen zu verhindern, können Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf mit Paxlovid® behandelt werden, zum Beispiel ältere Menschen und solche mit einer Immunsuppression. Sie sollen innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn oder vermutetem Infektionszeitpunkt eine Therapie starten. Verbandschef Preis geht davon aus, dass vor allem ältere Corona-Infizierte vermehrt Paxlovid verordnet bekommen.

Dafür hatte der Bund eine Million Packungen des Medikaments zentral beschafft, die Verteilung kontingentiert und den Ärzten zeitweise ein Dispensierrecht eingeräumt. Nun ist die bisherige »Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen Covid-19« zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

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