Paxlovid-Versorgung wird erleichtert |
Daniela Hüttemann |
04.01.2024 14:00 Uhr |
Die noch vorhandenen Paxlovid-Packungen à 59,90 Euro Abrechnungspreis sind aber noch bis Ende Januar beziehungsweise Februar haltbar. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Übergangsregelung erdacht, die von der bisherigen Allgemeinverfügung abweicht. Eine entsprechende Bekanntmachung soll in Kürze im Bundesanzeiger erfolgen, heißt es in einem aktuellen ABDA-Rundschreiben.
Vom 1. Januar bis 29. Februar 2024 soll es demnach für niedergelassene Ärzte und vollstationäre Pflegeeinrichtungen keine Mengenbeschränkungen für den Bezug, die Bevorratung und die Abgabe von Paxlovid geben. Das soll die Versorgung von Covid-19-Patienten und die Abgabe der bald verfallenden Packungen vereinfachen. Das Dispensierrecht ist dagegen Ende Dezember weggefallen. Laut Preis ist diese Sonderregelung sehr selten genutzt worden.
Für Apotheke gilt dagegen weiterhin die Beschränkung der Bevorratung auf 20 Therapieeinheiten beziehungsweise für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken auf 50 Therapieeinheiten.
Die vom Bund bezogenen Packungen dürfen nur nach den vorgeschriebenen Verteilungsmechanismen abgegeben werden, also auf ärztliche Verschreibung. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts und das Handeltreiben mit diesen Arzneimitteln ist nicht gestattet.
Ab dem 15. Januar wird Hersteller Pfizer Paxlovid über den regulären Vertriebsweg in den Verkehr bringen. Die vom Bund beschafften Covid-19-Arzneimittel können noch bis zum 15. Februar bezogen werden. Die weitere Verwendung der vom BMG zur Verfügung gestellten Ware werde aktuell geprüft; also ob das Verfallsdatum verlängert werden kann. Packungen, die das Verfallsdatum überschritten haben, sind zunächst unter Quarantäne zu lagern.
Die letzte Aktualisierung von Verfalldaten hatte Pfizer Mitte Juli übermittelt. Die letzten dieser betroffenen Packungen würden nach aktuellem Stand Ende Februar verfallen und damit nicht mehr verkehrsfähig. Ursprünglich lag die Verwendbarkeit bei zwölf Monaten und wurde später von der EU auf 24 Monate verlängert.
»Packungen oder Blister mit einem aufgedruckten Verfalldatum von 11/2022 bis 12/2023 können über das aufgedruckte Datum hinaus verwendet werden«, so AV Nordrhein-Chef Thomas Preis. Bei Packungen mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab 01/2024 sei die Verlängerung der Haltbarkeit bereits berücksichtigt und das aufgedruckte Verfalldatum korrekt. »Patienten müssen sich also nicht wundern, wenn sie Packungen erhalten, wo das aufgedruckte Verfallsdatum schon überschritten ist.«
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