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Kleine Anfrage

Patientenakte soll sparen helfen

Mittelfristig soll die elektronische Patientenakte Kosten vermeiden, indem sie etwa Doppeluntersuchungen oder Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.
Christina Müller
21.05.2019  11:42 Uhr

Wie schon in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag zum E-Rezept bleibt die Bundesregierung auch bezüglich der elektronischen Patientenakte (EPA) vage. Ob Kosten, Anwenderoberflächen für mobile Geräte oder Nutzung im Ausland – die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scheinen bisher wenig konkret.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Spahn die Mehrheit in der Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) gekapert und gleichzeitig mit straffen Fristen den Druck erhöht, E-Rezept und digitale Patientenakte zügig auf den Markt zu bringen. Das Ergebnis könnte sein, dass die Einführung der elektronischen Akte Stückwerk wird. Auf die Frage, wann konkret etwa Notfall- und AMTS-Daten einfließen sollen, verweist die Regierung auf ein »Stufenkonzept« zur Weiterentwicklung der Akte, das derzeit das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Gematik und Selbstverwaltung miteinander abstimmen. Auch die für die Nutzung im Ausland erforderlichen technischen Voraussetzungen »sollen schrittweise geschaffen werden«.

Was die Kosten betrifft, bleibt die Regierung ebenfalls vage: Ihr liegen laut Antwort keine Schätzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor, welche Kosten die Akte pro Anwender und Jahr verursachen wird. In puncto Wirtschaftlichkeit gibt sie sich aber optimistisch: »Mittelfristig geht die Bundesregierung davon aus, dass die elektronische Patientenakte Kosten zu vermeiden hilft, die beispielsweise durch Doppeluntersuchungen oder unerwünschte Arzneimittelinteraktionen entstehen können.« Bedingt durch die Übernahme der Gesellschafterverantwortung in der Gematik schafft sie drei neue Posten im BMG – zwei für den höheren und eine für den gehobenen Dienst. »Die jährlichen Personalkosten werden sich voraussichtlich auf bis zu 240.000 Euro belaufen.«

Stichtag für die Einführung der Akte ist der 1. Januar 2021. Bisher ist jedoch unklar, ob zu diesem Zeitpunkt auch Frontends für Smartphone und Co. verfügbar sein werden. Basierend auf den Gesprächen des BMG und der Gematik mit den Krankenkassen »kann davon ausgegangen werden, dass zum 1. Januar 2021 auch zugelassene Anwenderoberflächen für mobile Geräte der Versicherten vorliegen werden«, schreibt die Regierung. »Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.«

Aus der Sicht der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, setzt die Bundesregierung die Akzeptanz bei Versicherten und Leistungserbringern aufs Spiel. „Dafür trägt Jens Spahn persönlich durch seine ausschließlich politisch motivierte Fristsetzung die Verantwortung.“ Die Antwort seines Ministeriums auf die Anfrage ihrer Fraktion zeige klar, dass hinter dieser Frist keine detaillierte Zeitplanung stehe. „Offensichtlich müssen daher Abstriche bei wichtigen Funktionalitäten gemacht werden“, so Klein-Schmeink. „Das ist nicht hinnehmbar. Das Ministerium muss dafür sorgen, dass jetzt schleunigst nachgebessert wird.“

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