Patienten sollen Rezepte telefonisch bestellen |
Alle Regelungen, so die KVSH, gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Die Regelung gilt nicht für Patienten, bei denen der begründete Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht. Diese Personen sollten weiterhin auf das Virus getestet werden mit dem Ziel, die Infektionsketten zu unterbrechen.
Die KVSH, die die ambulante Versorgung in Schleswig-Holstein sicherstellt, baue derzeit ergänzend zum niedergelassenen Bereich weiter fahrende Dienste und Diagnostik-Außenstellen auf. Dieser Dienst sei vorwiegend vorgesehen für Personen mit schwereren Symptomen und vorliegendem begründeten Verdacht. Melden sich Patienten unter 116117, werden sie entweder an die Hausarztpraxis oder an einen dieser fahrenden Dienste vermittelt. Damit solle die Diagnostik außerhalb der Praxen bei begründeten Verdachtsfällen zusätzlich unterstützt werden.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.