Patienten sollen E-Rezept auch ohne App autorisieren |
Jennifer Evans |
17.11.2020 12:30 Uhr |
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Gematik die Voraussetzungen dafür schafft, dass jeder Versicherte in der Apotheke sein E-Rezept auch mithilfe seiner digitalen Identität abrufen kann. / Foto: Adobe Stock/terovesalainen
Angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) »das große Potenzial der Digitalisierung weiter ausschöpfen«. So steht es in dem neuen 114-seitigen Referentenentwurf für ein Digitale-Versorgung-und-Pflege -Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), der der PZ vorliegt. Das BMG will darin bereits bestehende Regelungen an die aktuellen Entwicklungen anpassen, ausbauen und ergänzen. Insbesondere der Bereich der Pflege solle von der flächendeckenden Vernetzung, dem Datenüberblick in der elektronischen Patientenakte (EPA) sowie Videosprechstunden profitieren, heißt es in der Begründung. Über die ersten Eckpunkte des Ministeriums zu diesem Gesetzesvorhaben hatte die PZ bereits berichtet.
Weiterentwickeln will Spahn vor allem das E-Rezept. Die elektronische Verordnung soll dem Entwurf zufolge unter anderem auch für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel sowie der Betäubungsmittel gelten. Weil dazu der Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern reibungslos funktionieren muss, sollen sukzessive weitere Gruppen verpflichtend an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden. Ihre Dispensierinformationen von bereits eingelösten E-Rezepten sollen Versicherte künftig automatisch in der EPA speichern können. Diese Arzneimittelhistorie soll »insbesondere eine fortlaufende aktuelle Übersicht über alle verschreibungspflichtigen Medikamente« ermöglichen, heißt es.
Die Gematik soll nach den Plänen von Spahn die Voraussetzung dafür schaffen, dass künftig jeder Versicherte sein E-Rezept in der Apotheke sowohl mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) als auch mit einer »adäquaten digitalen Identität« abrufen kann. »Dies führt zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte sehr viele Verordnungen einlösen müssen oder der 2D-Code der Verordnung nicht lesbar ist«, so das Argument des BMG. Auf Verlagen sollen die Kassen spätestens ab dem 1. Januar 2023 ihren Versicherten ergänzend zur EGK eine digitale Identität zur Verfügung stellen. Diese dient auch als Versicherungsnachweis und ist nicht an eine Chipkarte gebunden.
Die Schnittstellen für das E-Rezept will das BMG zudem auf die Fachdienste erweitern. Das vergrößere den »technischen Gestaltungsspielraum, um die Schnittstellen bestmöglich nutzbar machen zu können, auch für Drittanbieter«, so die Begründung. Auf diese Weise sind die Anbieter nicht mehr abhängig von den speziellen Voraussetzungen der Endgeräte, die ein Patient nutzt.
Damit eine grenzüberschreitende Versorgung möglich wird und Versicherte ihre E-Rezepte demnächst im europäischen Ausland einlösen können, sind Anpassungen in der TI nötig. Laut Entwurf müssen Apotheken aus EU-Mitgliedstaaten zunächst einen Institutionsausweis (SMC-B) besitzen sowie einmal jährlich gegenüber der Gematik bestätigen, dass sie dem Rahmenvertrag nach § 129 beigetreten sind.
Weiterhin will Spahn den Deutschen Apothekerverband (DAV) dazu verpflichten, das bundeseinheitliche Verzeichnis über die Apotheken auch der Gematik zur Verfügung zu stellen sowie die Gesellschaft in Zukunft über etwaige Änderungen zu informieren. Die Angaben darf die Gematik allerdings laut Gesetzentwurf nur zum Zwecke »der Herausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerorganisationen« nutzen.
Über Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) sowie in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) will der Gesundheitsminister zudem regeln, dass »Verschreibungen über Arzneimittel mit den teratogen wirkenden Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid künftig auch in elektronischer Form auf Sonderrezepten erfolgen können«. Und das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) sowie die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) plant er dahingehend anzupassen, dass die elektronische Verschreibung von Betäubungsmitteln möglich ist. Nach eigenen Angaben will das BMG damit den Arbeitsaufwand im Versorgungsalltag erleichtern sowie Bürokratie abbauen.
Neufassen will das BMG noch eine weitere Passage in der AMVV, in der es um die wöchentliche Übermittlung der Durchschriften von Verschreibungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht. Für die E-Rezepte soll das nämlich in Zukunft der TI-Fachdienst übernehmen, nachdem vorab die Patientendaten unkenntlich gemacht worden sind. »Die Apotheke wird diese Aufgabe zukünftig im Falle von Verschreibungen mittels elektronischer T-Rezepte nicht mehr übernehmen müssen«, heißt es in dem Entwurf.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.