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Entlassmanagement

Patienten mit Schmerzen sind oft schlecht versorgt

Schmerzpatienten, die im Krankenhaus erfolgreich auf ein Betäubungsmittel eingestellt wurden, droht nach der Entlassung häufig ein Abriss der Versorgung. Daran konnte auch das vor eineinhalb Jahren eingeführte Entlassmanagement nichts ändern, bemängelte Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), am Dienstag in Berlin.
Christina Müller
04.06.2019  15:28 Uhr

Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, dürfen Klinikärzte ihnen seit Inkrafttreten des Rahmenvertrags Entlassmanagement im Oktober 2017 Arzneimittel für bis zu sieben Tage zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Das gilt jedoch bisher nicht für Betäubungsmittel (BtM) – und darunter leiden insbesondere Menschen mit starken Schmerzen, betonte Knüppel.

Anlässlich des Aktionstags gegen den Schmerz, den unter anderem die Deutsche Schmerzgesellschaft ins Leben gerufen hatte, unterstrich Knüppel das Dilemma, in das Ärzte, Pflegende, Patienten und Angehörige geraten, wenn Schmerzpatienten etwa an einem Freitag aus dem Krankenhaus entlassen werden und die Hausarztpraxis möglicherweise schon geschlossen ist. »Die Patienten werden oft völlig allein gelassen«, sagte Knüppel. Und selbst wenn es ihnen gelingt, ein BtM-Rezept zu beschaffen, sei die Versorgung noch lange nicht gesichert. »Die Angehörigen müssen sich oft mühsam darum kümmern, eine Apotheke zu finden, die das Medikament im Bestand hat.«

Manche Klinikärzte versuchten dem entgegenzuwirken, indem sie die Patienten kurzfristig auf schwächer wirksame Arzneistoffe umstellten oder auf die transdermale Applikation auswichen. »Die Idee mit dem Pflaster funktioniert nicht«, winkte Knüppel ab. »Bevor die Wirkung einsetzt, vergehen mindestens zwölf Stunden.« Die Folge: Schmerzpatienten, die vorher gut eingestellt waren, drohe ein Abbruch der Versorgung und möglicherweise sogar eine direkte Wiederaufnahme ins Krankenhaus.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Mitgabe von Betäubungsmitteln über das Wochenende zu erlauben. In einem entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz, das voraussichtlich am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten wird, greifen Union und SPD diesen Vorschlag auf. Die Pflegeexpertin hält davon nicht viel. »Einen Patienten mit einer Drei-Tages-Dosis einfach ziehen zu lassen ohne Beratung und Aufklärung über die Risiken, ist kein gelungenes Entlassmanagement«, hob sie hervor. Eine Lösung könnte es aus ihrer Sicht sein, das Verordnen von Betäubungsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements in den Krankenhäusern zu erleichtern und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den Apotheken vor Ort zu stärken. Dazu sei es auch erforderlich, vorab zu klären, welche Präparate die Offizinen vorrätig halten.

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