Passierscheine für Mitarbeiter |
Menschenleere Straßen wird es aller Voraussicht nach auch bald in Deutschland geben. Apothekenmitarbeiter müssen aber trotz Ausgangssperre zur Arbeit kommen. / Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke
In Bayern, dem Saarland, Baden-Württemberg sowie Teilen Sachsens gelten bereits Ausgangsbeschränkungen, mit denen die weitere Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 verlangsamt werden sollen. Heute berät Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder darüber, ob diese Maßnahmen auf die ganze Bundesrepublik ausgeweitet werden. Sollte dies der Fall sein, dürften Menschen ihre Wohnungen nur noch aus einem triftigen Grund verlassen. Der Weg zur Arbeit für Mitarbeiter von systemrelevanten Betrieben – wie Apotheken – gehört dazu.
Ob in diesem Fall bei einer Polizeikontrolle ein amtliches Dokument vorgelegt werden muss oder ob ein Passierschein des Arbeitgebers reicht, ist unklar. »Wie genau das Verfahren in einem solchen Fall gestaltet ist, ist nicht bekannt«, schreibt die Landesapothekerkammer Hessen auf ihrer Website. Sie empfiehlt daher Apothekenleitern, eine Kopie der Betriebserlaubnis bei sich zu haben. Diese ermögliche ihnen »im schlimmsten Fall überhaupt den Weg in die Apotheke«.
Ihren Mitarbeitern sollten Apothekenleiter auf einem Papier mit dem Briefkopf der Apotheke folgende Bescheinigung ausdrucken, abstempeln und unterschreiben: »Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau XY in meiner Apotheke tätig ist. Zur Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs ist eine Beurlaubung der oben genannten Person nicht möglich, sodass eine Befreiung von der Ausgangssperre erfolgen muss, um die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten.«
Dies entspreche möglicherweise nicht den Vorstellungen der Polizeibehörden, so die Kammer. Es sei aber mit hoher Sicherheit davon auszugehen, dass Apothekenleiter und -mitarbeiter mit diesen Bescheinigungen die Apotheke aufsuchen könnten. Die Apothekerkammer Berlin stellt auf ihrer Website ein ähnliches Dokument als PDF zur Verfügung, das Apothekenleiter nur noch ausfüllen, unterschreiben und abstempeln müssen.
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