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Übergangslösung

Papierrezepte bis Mitte 2022 möglich

Kassenärzte sollen bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit haben, auch Papierrezepte ausstellen zu können, kündigte die KBV an. Der bundesweite Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 verschiebt sich damit zumindest offiziell nicht, denn im Gesetz ist er weiterhin vorgesehen. Für Muster-16-Verordnungen gilt ab dem 1. Januar eine gesetzliche Ausnahmeregelung.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 05.11.2021  10:45 Uhr

Eigentlich soll das E-Rezept-System zum 1. Januar 2022 flächendeckend in ganz Deutschland verpflichtend eingeführt werden. Laut Gesetz müssen Ärzte ab Januar das neue, digitale Verordnungssystem verwenden. Allerdings haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten einige Probleme bezüglich der Einführung der digitalen Verordnung abgezeichnet. So sollte zum 1. Oktober die Testphase des E-Rezepts bundesweit ausgerollt werden, aufgrund vieler technischer Probleme verschob die Gematik diesen Termin aber auf den 1. Dezember. Damit war auch klar, dass die flächendeckende Einführung nach nur einem Monat Testphase auf Bundesebene schwer einzuhalten ist.

Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass der Vorstand eine Richtlinie festgelegt hat, nach der Rezepte aber auch Krankschreibungen auch im nächsten Jahr in Papierform ausgestellt werden können – und zwar nicht als Papiertoken, der einen Ausdruck des E-Rezepts darstellt, sondern als klassisches Muster-16-Rezept, wie es derzeit genutzt wird. Diese Übergangsfrist soll bis zum 30. Juni 2022 gelten, so die KBV. Zur Begründung erklärt die KBV: »Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von E-Rezepten technisch nicht umsetzbar sind.« Die Ärzte können damit AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen.

Bereits jetzt sei absehbar, »dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und E-Rezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.« Die KBV will damit verhindern, dass die Ärzte keine Rezepte mehr ausstellen können. Eine Sprecherin der Gematik, die das E-Rezept und die dazugehörige App entwickeln, betonte aber auf PZ-Nachfrage: »Die verpflichtende Einführung von E-Rezept und e-AU zum 1. Januar 2022 verschiebt sich nicht, auch die Einführungsphase verlängert sich nicht.« Klar ist also, dass sich die Gematik auf eine Ausnahmeregelung im Patientendaten-Schutzgesetz bezieht, nach der Ärzte auf Muster-16 verordnen können, wenn E-Rezepte technisch nicht nutzbar sind. Die Gematik-Sprecherin ergänzte dazu, dass Papierrezepte  lediglich ausgestellt werden sollen, wenn die Praxis zum Starttermin beziehungsweise darüber hinaus aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen durch die Industrie noch nicht in der Lage sei, diese digitalen Dokumente zu erstellen beziehungsweise zu übermitteln.

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