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Übergangslösung
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Papierrezepte bis Mitte 2022 möglich

Kassenärzte sollen bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit haben, auch Papierrezepte ausstellen zu können, kündigte die KBV an. Der bundesweite Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 verschiebt sich damit zumindest offiziell nicht, denn im Gesetz ist er weiterhin vorgesehen. Für Muster-16-Verordnungen gilt ab dem 1. Januar eine gesetzliche Ausnahmeregelung.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 05.11.2021  10:45 Uhr
Erst ab Mitte 2022 flächendeckende E-Rezept-Nutzung?

Erst ab Mitte 2022 flächendeckende E-Rezept-Nutzung?

»Auch wir in der Gematik gehen davon aus und haben immer wieder betont, dass die Umsetzung Schritt für Schritt und nicht auf Knopfdruck zeitgleich in allen Praxen bundesweit erfolgen wird – und dass als Ersatzverfahren dann die bisherige, papiergestützte Form für die Anwendungen gilt«, sagte die Sprecherin weiter.

Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für e-AU und E-Rezept erst frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen. Allerdings betont sie auch, dass Ärzte weiterhin aufgefordert seien, »schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen«.

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