Overwiening für Austausch ohne »Dringlichkeitsliste« |
Alexander Müller |
21.09.2023 15:10 Uhr |
ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening schlägt Gesundheitsminister Lauterbach eine andere Regelung bei den / Foto: ABDA/Erik Hinz
In der vergangenen Woche hatte Lauterbach zusammen mit Vertretern der Ärzte- und Apothekerschaft sowie der Pharmaindustrie einen 5-Punkte-Plan präsentiert, mit dem Engpässe im kommenden Herbst und Winter möglichst vermieden oder wenigstens gut bewältigt werden können.
Ein Punkt betrifft die Abgabe in Apotheken: »Der Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste wird ausgeweitet und erleichtert. Für die Herstellung von Rezepturen und für den Austausch der Darreichungsform wird bei diesen Kinderarzneimittel eine Retaxation ausgeschlossen. Ebenso wird für diese Arzneimittel eine Beanstandung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Ärzteschaft ausgeschlossen.«
ABDA-Präsidentin Overwiening war Teil des Spitzentreffens im Bundesgesundheitsministerium (BMG) und bekräftigte im Nachgang, dass die Apothekerinnen und Apotheker die gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung mit Kinderarzneimitteln in der Elternberatung unterstützen und die Bedarfe in der eigenen Bevorratung berücksichtigen.
Sie betonte aber, dass die erweiterten Handlungsmöglichkeiten nicht daran gebunden werden dürften, dass die verordneten Arzneimittel auf der »Dringlichkeitsliste« des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stünden. Die Liste eigne sich nicht als Grundlage für einen erweiterten Austausch nicht verfügbarer Kinderarzneimittel. »Die Liste ist in der Versorgungsrealität ungeeignet und für den Versorgungsalltag nicht praktikabel«, heißt in einem Brief der ABDA-Präsidentin an Lauterbach, der der PZ vorliegt.
Es sei sehr zu begrüßen, so Overwiening weiter, dass die Apotheken bei Lieferproblemen von Kinderarzneimitteln auch in Bezug auf Darreichungsform und Rezepturentscheidung eigene Entscheidungskompetenz erhielten. Sie plädiert für eine allgemeinere Lösung: »Die Apotheke prüft digital – wie bei allen anderen Arzneimitteln mit Lieferproblemen – per Großhandelsabfrage die Verfügbarkeit. Wenn diese nicht gegeben ist und die Verordnung für ein Kind bis einschließlich 12 Jahre ausgestellt wurde, gelten die erweiterten Austauschregeln auch für Darreichungsform und Individualrezeptur.«
Den alternativen Vorschlag würde sie Minister Lauterbach auch in einem persönlichen Gespräch gerne erklären, so Overwiening abschließend. Nach langem Hin und Her ist ein Gespräch aktuell für den 13. Oktober vorgesehen. Die gesetzlichen Änderungen sollen aber schon mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudDtG) umgesetzt werden, das am morgigen Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll.