Olaratumab nicht so wirksam wie vermutet |
Daniela Hüttemann |
29.01.2019 12:02 Uhr |
In Phase II ergab sich ein Vorteil, wenn die herkömmliche Chemo mit Olaratumab ergänzt wurde. Dies konnte in einer Folgestudie nicht bestätigt werden. / Foto: Fotolia/visivasnc
Olaratumab (Lartruvo von Lilly) wird in Kombination mit Doxorubicin bei Patienten mit fortgeschrittenem Weichteilsarkom eingesetzt, die nicht für eine kurative Therapie wie Operation oder Bestrahlung infrage kommen. Weichteilsarkome sind relativ seltene Neoplasien, bei denen ein bösartiger Tumor im Weichteilgewebe wie Muskeln, Sehen, Fett- oder Bindegewebe wächst. Olaratumab ist ein spezifischer Antagonist des Platelet Derived Growth Factor Receptors α (PDGFRα). Dieser wird auf Tumor- und Stromazellen exprimiert und reguliert unter anderem das Tumorwachstum. Olaratumab verhindert die Bindung aktivierender Liganden an PDGFRα und dadurch die von dem Rezeptor vermittelte Signalübertragung.
Mangels guter Behandlungsmöglichkeiten des fortgeschrittenen Weichteilsarkoms und aufgrund vielversprechender Ergebnisse der Phase-II-Studie I5B-IE-JGDG, allerdings mit relativ geringer Patientenzahl, wurde das Medikament im November 2016 in der EU vorläufig unter der Bedingung zugelassen, dass der Zulassungsinhaber zusätzliche Daten in der Phase-III-Studie ANNOUNCE sammelt, um Nutzen und Sicherheit des Arzneimittels zu bekräftigen. Auch in den USA durchlief das Präparat ein beschleunigtes Zulassungsverfahren. Derzeit werden in der EU nach Schätzung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) rund 1000 Patienten mit Lartruvo behandelt.
Vorläufige weitere Ergebnisse haben nun gezeigt, dass der Antikörper in Kombination mit dem Zytostatikum Doxorucibin nicht wirksamer ist als Doxorubicin allein, gemessen an der Lebensverlängerung. Sie lag bei 19,7 Monaten unter Mono- und 20,4 Monaten unter Kombitherapie in der Gesamtpopulation. Zwar steht die komplette Datenanalyse noch aus, die EMA ordnete jedoch bereits letzte Woche an, keine weiteren Patienten auf Olaratumab neu einzustellen. Darüber informiert nun auch ein Rote-Hand-Brief. Für Patienten, die bereits mit Olaratumab behandelt werden, kann der behandelnde Arzt gemeinsam mit dem Patienten über die Weiterbehandlung entscheiden. Schlägt die Therapie an, kann der Antikörper beibehalten werden. Basierend auf den bisher verfügbaren Informationen gebe es keine bisher unbekannten Sicherheitsrisiken; die Nebenwirkungen der Mono- und Kombitherapie waren vergleichbar.