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Wirkstoffzuschlag

Ohne geht es nicht

Der Wirkstoff- oder Produktionszuschlag dient dem Ausgleich von Wirkstoffverlusten bei der Herstellung von Kapseln. Wieviel Zuschlag nötig und was bei der Kapselherstellung zu beachten ist, um Wirkstoffverluste möglichst gering zu halten, darüber berichtete Dr. Holger Latsch, Zentrallaboratorium der Deutschen Apotheker (ZL), auf der Expopharm.
Isabel Weinert
12.10.2018  10:18 Uhr

Der Pharmazeut empfiehlt generell einen Zuschlag von 5 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen. Liegt der Wirkstoffgehalt unter 20 mg pro Kapsel oder beträgt der Wirkstoffanteil weniger als 10 Prozent, dann muss der Wirkstoffzuschlag 10 Prozent betragen. Zuschläge, die darüber liegen, sind nur in begründeten Fällen nötig oder bei standardisierten Rezepturen. 

Die Höhe des Wirkstoffzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom Wirkstoff selbst, aber auch von der Art der Ausgangssubstanz – Fertigarzneimittel oder Rezeptursubstanz – und vom Füllmittel und der Art des Hüllenmaterials. Als Beispiele hierzu nannte Latsch die Unverträglichkeit von Captopril und Gelatine sowie von Sildenafil und Lactose. Außerdem spielen die Dosierung, die Ansatzgröße, die Kapselgröße und die Herstellmethode eine Rolle. Das ZL empfiehlt, mit dem Ansatz nie unter die Menge für 60 Kapseln zu gehen. 

Das ZL bietet eine Arbeitshilfe, um die Notwendigkeit eines Wirkstoffzuschlags und die richtige Menge ermitteln zu können sowie eine weitere zur Ausgangssubstanz. Bei Verwendung eines Fertigarzeimittels müssen stets mehr Tabletten eingesetzt werden, als nötig wären, um die Wirkstoffmenge gerade eben zu erreichen. Latsch rät: »Nehmen Sie immer so viele Tabletten, dass Sie in den zweistelligen Bereich kommen, denn der Wirkstoffgehalt von Fertigarzneimitteln unterliegt stets Schwankungen.« Deshalb sollte man wenn irgend möglich die Rezeptursubstanz dem Fertigarzneimittel vorziehen. 

Mindestlast entscheidend

Die von Latsch vorgestellte ZL-Arbeitshilfe Füllmittel/Kapselhülle ermöglicht, Unverträglichkeiten zwischen Wirkstoff und Kapselhülle oder Füllstoff schon im Vorfeld ausfindig zu machen. In Bezug auf die Kapselhülle spielt auch deren Entleerbarkeit eine wichtige Rolle. »Senioren oder Kinder nehmen oft einfacher den Kapselinhalt ein als die ganze Kapsel, deshalb muss sich die Kapsel gut entleeren lassen«, erklärte Latsch. In dieser Hinsicht klar im Vorteil sind Kapseln aus Hypromellose im Vergleich zu solchen aus Gelatine. "Eltern müssen jedoch darauf hingewiesen werden, dass sie die Hypromellose-Kapseln behutsam öffnen, denn sie zerbrechen leicht«, riet Latsch.

Als Füllmittel bei der gravimetrischen Herstellung eigne sich besonders gut Mannitol 35. Es führt bei diesem Herstellungsverfahren zu einer quantitativen und gleichmäßigen Verteilung. Latsch riet klar davon ab, Einzelkapseln herzustellen. »Das ist pharmazeutisch nicht vertretbar.« Die Genauigkeit der Waagen reiche hierfür nicht aus.

Die ZL-Arbeitshilfe Ansatzgröße fragt die Mindestlast und Mindesteinwaage der verwendeten Waage sowie die Wägeunterlage ab. »Die Mindestlast ist ganz entscheidend«, so Latsch. Meist werde sie für Analysenwaagen mit 10 Milligramm angegeben, doch dieser Wert gelte nur unter standardisierten Bedingungen. Im normalen Klima der Apotheke liege die Mindestlast höher, die Empfehlung des ZL lautet, 100 Milligramm Einwaage nicht zu unterschreiten. Als Wägeunterlage eigne sich eine Polystyrol-Unterlage, dunkel eingefärbt, damit sich der in der Regel helle Arzneistoff klar davon abhebe. 

Die ZL-Arbeitshilfe Herstellmethode nennt zuerst das gravimetrische Verfahren. »Es handelt sich um das neueste und zudem um ein sehr gutes Verfahren«, erklärte der Experte. Es zeigt sich der Kalibriermethode in der Wirkstoffverteilung über die gesamten Kapseln leicht überlegen. Bei der gravimetrischen Methode darf der Messzylinder nicht zu groß sein, denn das steigert das Risiko für Wirkstoffverluste während des Einfüllens. Zudem solle man die Reibschale verbannen, so Latsch, und immer eine ausreichend glatte Schale wählen, etwa eine Fantaschale oder eine Schale aus Edelstahl. 

Fehlerquote beeinflussbar

Zusammenfassend gleicht der Wirkstoffzuschlag etliche potenzielle Fehlerquellen aus. Dazu zählen Anhaftungen an Messzylinder, Fantaschale und Pistill, Kapselmaschine sowie Staubbildung durch Rühr- und Umfüllvorgänge. Was der Zuschlag nicht vermag: vermeidbare Fehler auszugleichen. Fehlerhafte Berechnungen, Nichtbeachtung des Wägebereichs der Waage, vergessene Korrekturfaktoren, fehlerhaftes Füllmittel, eine falsche Methode sowie eine nicht korrekte Durchführung sind an dieser Stelle zu nennen. 

Neben dem Wirkstoffzuschlag müssen jedoch noch weitere Faktoren berücksichtigt werden, so der Einwaagekorrekturfaktor und der SIO2. Letzterer spielt eine Rolle, wenn ein Wirkstoff nur kristallin zu haben ist, sich schlecht verreiben lässt und man deshalb Aerosil verwenden muss. Wichtig ist auch, ob der Wirkstoff nur als Salz erhältlich ist, aber in Basenform wirkt, ob er also als Derivat oder als freier Wirkstoff vorliegt. Nicht zuletzt spielen die Kennzeichnung und das Packmittel wichtige Rollen. In Bezug auf das Packmittel empfiehlt das ZL nach den Ergebnissen eigener Untersuchungen das Weithalsglas. Ist es unumgänglich, Captopril in Gelatinekapseln zu füllen, beträgt die Haltbarkeit nur vier Wochen. 

Auf der sogenannten Kapselkarte des ZL finden Interessierte alle Arbeitshilfen auf einen Blick. Die Kapselkarte findet sich auf www.zentrallabor.com

Foto: PZ/Alois Müller

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