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Nur wenige Rabattarzneimittel von Zuzahlung befreit

Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen mit Rabattverträgen befreien die Kassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zum Jahresbeginn.
AutorKontaktABDA
AutorKontaktPZ
Datum 07.01.2020  12:20 Uhr

Demnach sind seit dem 1. Januar nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Jede einzelne Kasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheken sind grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen, so der DAV. Im Jahr 2018 hatten die Kassen bereits 4,5 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart – im vergangenen Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein, heißt es.

»Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue Rabattverträge ersetzen«, so Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV. Die Kassen sammelten immer mehr Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten dadurch regelmäßig Präparatewechsel zu. Trotzdem müssten die Patienten auch weiterhin meistens 5 bis 10 Euro zuzahlen, so Groeneveld. Er empfiehlt: »Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit auch für die Therapietreue der Patienten verbessern.«

Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln führten in den Apotheken zu einem erheblichen Zusatzaufwand. Daher sollten die Krankenkassen laut Groenenveld ihre Rabattverträge am besten mit mindestens drei Herstellern mit unterschiedlichen Wirkstoffproduzenten abschließen, um Lieferengpässe zu reduzieren. 

Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament zuzahlungsfrei ist, kann sich auf dem Verbraucherportal Aponet die jeweils aktuelle Liste zuzahlungsbefreiter Medikamente anschauen und darin alphabetisch suchen.

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