Nur N1-Packungen abgeben |
Daniela Hüttemann |
23.01.2024 15:00 Uhr |
Schon seit Monaten Mangelware: Salbutamol-Sprays / Foto: Getty Images/Tom Merton
Gemäß aktualisierter Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) ist die Versorgung von Patienten in Deutschland mit Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation, also Inhalatoren, diesen und auch nächsten Monat nicht gesichert. Darüber hinaus wagt das BfArM noch keine Prognose.
Erst Ende Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) einen offiziellen Versorgungsmangel festgestellt, der unter anderem den Import nicht deutsch etikettierter Produkte erlaubt. Darüber hinaus hat der Beirat nun weitere kurzfristige Maßnahmen empfohlen, um möglichst viele Patientinnen und Patienten zu versorgen:
Die AMK und die KBV empfehlen, die Verordner bei Vorliegen eines Rezeptes über größere Packungseinheiten (N2, N3) von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation auf die oben empfohlene Bevorzugung der kleinsten Packungsgröße hinzuweisen. Notwendigenfalls sei unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen in Erwägung zu ziehen.
Bislang wurde laut BfArM-Website nur die Einfuhrerlaubnis erteilt, und zwar an Infectopharm für das Produkt Salbutamol Aldo-Union 100 ug/Sprühstoß aus Spanien, das unter der PZN 19196980 ab dem 1. Februar über den pharmazeutischen Großhandel bestellt werden kann. Infectopharm hatte angekündigt, zunächst 50.000 Packungen zu importieren.
Die AMK bittet die Apotheker, Patienten bei der Abgabe von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Anwendung im Bedarfsfall über die Hintergründe der Maßnahmen zu informieren und insbesondere bei Fragen zur Inhalationstechnik die korrekte Anwendung zu schulen.