| Alexander Müller |
| 03.03.2026 10:34 Uhr |
Die geplante PTA-Vertretung lehnt die ABDA rundheraus ab und fordert die ersatzlose Streichung der Regelung. Dabei kann sich die Standesvertretung auf die Stellungnahme des Bundesrats stützen, die das BMG allerdings nicht berücksichtigt hat. Die CSU hat aber unterdessen angekündigt, dem Gesetz nur zuzustimmen, wenn keine »Apotheke ohne Apotheker« darin vorgesehen ist.
Auch zur erleichterten Gründung von Zweigapotheken äußert sich die ABDA erneut kritisch: Die vorgesehenen Regeln für den Betrieb von bis zu zwei Zweigapotheken seien nicht erforderlich, gäben aber das Mehrbetriebsverbot auf. Zusammen mit dem geplanten verminderten Leistungsspektrum der Zweigapotheken – geringe Raumanforderungen, keine Mindestgröße, kein Nachtdienst – könnten vollwertige Filialen künftig zu Zweigapotheken degradiert werden; aus wirtschaftlichem Druck und mit unerwünschten Folgen für die Versorgung.
Die ABDA wehrt sich auch gegen eine Schwächung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL): Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation sollte von Apotheken auch ohne ärztliche Verschreibung angeboten werden dürfen. Und die ABDA wünscht sich die Aufnahme neuer pDL wie »Kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive AMTS-Checks«.
Zudem müsse die Finanzierung der pDL langfristig sichergestellt sein. Aktuell ist vorgesehen, dass der Zuschuss in den Topf für die Erbringung der Notdienste umgeleitet wird und die pDL aus der Substanz bezahlt werden. Zwar ist der pDL-Topf gut gefüllt, die ABDA möchte aber auch künftig an der Fonds-Lösung festhalten und verhindern, dass die Apotheken direkt mit den Kassen abrechnen müssen.