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Öffnungszeiten, Botendienste
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NRW-Apotheker planen Omikron-Sonderversorgung

Die rasant steigenden Coronavirus-Infektionszahlen werfen auch Fragen in der ambulanten Arzneimittelversorgung auf: Wie sollen so viele kranke oder unter Quarantäne stehende Menschen mit Arzneimitteln versorgt werden? Die beiden Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen haben dazu nun einen gemeinsamen Plan entwickelt. Es geht um Öffnungszeiten und Sonder-Botendienste.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 20.01.2022  10:00 Uhr

Öffnungszeiten flexibler

Konkrete Handlungsmöglichkeiten sehen die Kammern insbesondere in den Bereichen Öffnungszeiten und Botendienste: Apotheken sollen zunächst die Möglichkeit erhalten, ihre Öffnungszeiten freiwillig an Sonn- und Feiertagen auszuweiten und an diesen Tagen auch Botendienste anzubieten. Sollte das »Freiwilligensystem« nicht ausreichen, könnten die Kammern Dienstbereitschaften anordnen. Apotheken, die sich im Notfall verpflichten lassen würden, sollten dies ihren Kammern melden. Sollte es keine oder nicht ausreichende, freiwillige Meldungen geben, könnten die Kammern die Apotheken auch per Bescheid zu Zusatzdiensten verpflichten.

Sonder-Botendienst für Covid-19-Infizierte

Was die Botendienste betrifft, soll es ausschließlich für Covid-19-Patienten die Möglichkeit eines ärztlich verordneten Botendienstes bis 22.00 Uhr geben. Allerdings fordern die Kammern, dass man diese Möglichkeit in Richtung Ärzte und Behörden als einen »pandemiebedingten Sonder-Botendienst« verstehe. Botendienste, die rein unter »Convenience-Gesichtspunkten« zu sehen sind, soll es nicht geben. Und: Die Apotheken sollen den Anspruch auf einen solchen Sonder-Botendienst prüfen und auch ablehnen dürfen. Die zu erwartenden »erheblichen« Mehrkosten sollen durch das Ministerium bzw. die Krankenkassen auskömmlich finanziert werden, fordern die Kammern.

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