Noventi-Anleger benötigen Geduld |
Alexander Müller |
04.12.2023 12:00 Uhr |
Noventi musste den Bilanzwert der ausgegebenen Genussscheine vorübergehend auf 0 Euro setzen. / Foto: PZ/Alois Müller
Nach den ursprünglichen Plänen wollte Noventi bis zu 80 Millionen Euro als Genussscheine ausgeben. In der ersten Runde sollten die Mitglieder des Eigentümervereins FSA zum Zug kommen. Doch obwohl der Wunsch nach finanzieller Beteiligung dem Vernehmen nach aus den Reihen der Apothekerschaft gekommen war, hielten sich die Mitglieder stark zurück. Lediglich im Gegenwert von 2,5 Millionen Euro wurden Genussscheine gezeichnet, die mit 4 Prozent verzinst waren. Das Projekt wurde in der Folge vorübergehend auf Eis gelegt.
Nach dem Abgang zweier Vorstände im Herbst 2022 musste das neue Management in der Bilanz einige Aufräumarbeiten vornehmen. Für das Geschäftsjahr 2022 weist die Noventi Health SE entsprechend einen Verlust von 133 Millionen Euro aus, die PZ berichtete ausführlich.
Die finanziell engagierten Apotheken fragen sich jetzt, was mit ihren Einlagen passiert. Noventi teilte dazu mit, dass diese »in voller Höhe ihres Nennbetrags an dem Bilanzverlust« partizipieren. Was nichts anderes bedeutet, als dass der Bilanzwert auf 0 Euro gesetzt wird.
Doch es besteht Hoffnung: Anfang des Jahres hatte Noventi ein umfangreiches Sanierungsprogramm gestartet. Zwar wird der Dienstleister in diesem Jahr noch einmal rote Zahlen schreiben, das Minus dürfte aber kleiner ausfallen, als in der Planung angenommen. In den Sommermonaten habe man sogar schon wieder Gewinn erwirtschaftet, teilte Finanzvorstand Frank Steimel im September gegenüber der PZ mit. 2025 soll der Turnaround dann endgültig erreicht werden und die Bilanz wieder positiv sein.
Davon würden dann auch die Apotheken profitieren, denn der Wert der Genussscheine wird in jedem Jahr mit Überschuss wieder aufgefüllt. Voraussetzung dafür sei »eine rechtliche und bilanzielle Zulässigkeit, sofern durch die Ausschüttung kein Bilanzverlust entsteht oder sich dieser erhöht«, so Noventi mit Verweis auf die Genussscheinbedingungen. Sobald der Ausgabewert erreicht ist, könne auch wieder eine jährliche Ausschüttung erfolgen.