Noventi-Anleger benötigen Geduld |
Alexander Müller |
04.12.2023 12:00 Uhr |
Noventi musste den Bilanzwert der ausgegebenen Genussscheine vorübergehend auf 0 Euro setzen. / Foto: PZ/Alois Müller
Nach den ursprünglichen Plänen wollte Noventi bis zu 80 Millionen Euro als Genussscheine ausgeben. In der ersten Runde sollten die Mitglieder des Eigentümervereins FSA zum Zug kommen. Doch obwohl der Wunsch nach finanzieller Beteiligung dem Vernehmen nach aus den Reihen der Apothekerschaft gekommen war, hielten sich die Mitglieder stark zurück. Lediglich im Gegenwert von 2,5 Millionen Euro wurden Genussscheine gezeichnet, die mit 4 Prozent verzinst waren. Das Projekt wurde in der Folge vorübergehend auf Eis gelegt.
Nach dem Abgang zweier Vorstände im Herbst 2022 musste das neue Management in der Bilanz einige Aufräumarbeiten vornehmen. Für das Geschäftsjahr 2022 weist die Noventi Health SE entsprechend einen Verlust von 133 Millionen Euro aus, die PZ berichtete ausführlich.
Die finanziell engagierten Apotheken fragen sich jetzt, was mit ihren Einlagen passiert. Noventi teilte dazu mit, dass diese »in voller Höhe ihres Nennbetrags an dem Bilanzverlust« partizipieren. Was nichts anderes bedeutet, als dass der Bilanzwert auf 0 Euro gesetzt wird.
Doch es besteht Hoffnung: Anfang des Jahres hatte Noventi ein umfangreiches Sanierungsprogramm gestartet. Zwar wird der Dienstleister in diesem Jahr noch einmal rote Zahlen schreiben, das Minus dürfte aber kleiner ausfallen, als in der Planung angenommen. In den Sommermonaten habe man sogar schon wieder Gewinn erwirtschaftet, teilte Finanzvorstand Frank Steimel im September gegenüber der PZ mit. 2025 soll der Turnaround dann endgültig erreicht werden und die Bilanz wieder positiv sein.
Davon würden dann auch die Apotheken profitieren, denn der Wert der Genussscheine wird in jedem Jahr mit Überschuss wieder aufgefüllt. Voraussetzung dafür sei »eine rechtliche und bilanzielle Zulässigkeit, sofern durch die Ausschüttung kein Bilanzverlust entsteht oder sich dieser erhöht«, so Noventi mit Verweis auf die Genussscheinbedingungen. Sobald der Ausgabewert erreicht ist, könne auch wieder eine jährliche Ausschüttung erfolgen.
Die Genussscheine haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Nach Ablauf werden sie in der dann bestehenden Höhe zurückgezahlt. Sollte der Ausgabewert zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht sein, wird nur der geringere Wert ausgezahlt. Der Verlust könnte in diesem Fall aber noch nachträglich ausgeglichen werden. »In den drei Jahren, die auf die Rückzahlung folgen, haben die Genussscheininhaberinnen und -inhaber einen vertraglichen Anspruch auf Nachzahlungen, soweit in diesen drei Folgejahren jeweils ein Bilanzgewinn entsteht«, so Noventi.
Einfach aussteigen und die Einlage zurückfordern können die Apotheken dagegen vorerst nicht. Denn die sogenannte »Verlustteilnahme« sei ein vertraglich vorgesehenes und eindeutig vereinbartes Risiko dieser Anlageform, so Noventi. Ein Kündigungsrecht bestehe deswegen nicht.
Lediglich ein Verkauf der Genussscheine ist möglich – allerdings ausschließlich an Mitglieder des FSA. Lohnend dürfte das derzeit kaum sein. Denn aufgrund der Verlustteilnahme hat sich der Wert der Genussscheine gemindert. »Aufgrund der langen Laufzeit ist es deswegen sinnvoll, die Genussscheine – wie andere Wertpapiere auch – für die vorgesehene Laufzeit zu halten«, rät auch Noventi.