Noventi-Anleger benötigen Geduld |
Alexander Müller |
04.12.2023 12:00 Uhr |
Die Genussscheine haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Nach Ablauf werden sie in der dann bestehenden Höhe zurückgezahlt. Sollte der Ausgabewert zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht sein, wird nur der geringere Wert ausgezahlt. Der Verlust könnte in diesem Fall aber noch nachträglich ausgeglichen werden. »In den drei Jahren, die auf die Rückzahlung folgen, haben die Genussscheininhaberinnen und -inhaber einen vertraglichen Anspruch auf Nachzahlungen, soweit in diesen drei Folgejahren jeweils ein Bilanzgewinn entsteht«, so Noventi.
Einfach aussteigen und die Einlage zurückfordern können die Apotheken dagegen vorerst nicht. Denn die sogenannte »Verlustteilnahme« sei ein vertraglich vorgesehenes und eindeutig vereinbartes Risiko dieser Anlageform, so Noventi. Ein Kündigungsrecht bestehe deswegen nicht.
Lediglich ein Verkauf der Genussscheine ist möglich – allerdings ausschließlich an Mitglieder des FSA. Lohnend dürfte das derzeit kaum sein. Denn aufgrund der Verlustteilnahme hat sich der Wert der Genussscheine gemindert. »Aufgrund der langen Laufzeit ist es deswegen sinnvoll, die Genussscheine – wie andere Wertpapiere auch – für die vorgesehene Laufzeit zu halten«, rät auch Noventi.