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Urteil gegen Ex-Krankenpfleger

Nils Högel für weitere 85 Morde verurteilt

Der frühere Krankenpfleger Niels Högel ist wegen 85 Mordes erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich stellte die Kammer am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt.
dpa
PZ
06.06.2019  16:50 Uhr

Zudem wurde Högel mit einem lebenslangen Berufsverbot belegt. »Herr Högel, das Verfahren und die Taten sprengen jegliche Grenzen und überschreiten jeglichen Rahmen«, sagte der vorsitzende Richter Sebastian Bührmann zu dem Angeklagten. Das Motiv für die Taten bleibe unklar. Es sei ihm um die »Gier nach Spannung« gegangen. 

Högel war bereits zweimal verurteilt worden, 2015 unter anderem wegen zweifachen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft. Im jüngsten Prozess war der Deutsche wegen 100 Morden angeklagt. Högel gestand 43 Taten. In 15 Fällen sprach ihn das Gericht nun frei weil seine Schuld nicht eindeutig habe bewiesen werden können. 

Seine Opfer hatte Högel zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Dabei brachte er in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst in Niedersachsen Patienten in lebensbedrohliche Lagen, um bei der notwendigen Reanimierung Lob von seinen Kollegen zu bekommen. Richter Bührmann attestierte ihm Geltungsbedürfnis, Imponiergehabe und Selbstüberhöhung. In Oldenburg überlebten laut Urteil 31 Patienten nicht, in Delmenhorst 54.

Mit dem Urteil ging nach rund sieben Monaten ein Prozess zu Ende, der im In- und Ausland viel Beachtung fand. Die Schuld sei immens, sagte Bührmann zu Högel. Zur Veranschaulichung verwies Richter Bührmann auf das Rechtssystem in den USA, wo anders als in Deutschland Einzelstrafen addiert würden. Bei 85 Morden mit je einer Mindeststrafe von 15 Jahren wären dies 1275 Jahre, rechnete Bührmann. »Das gibt eine Ahnung von dem, was ich unfassbar nenne.«

Kultur des Hinschauens

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte erneut Konsequenzen aus dem Fall Niels Högel. »Um mögliche Täter abzuschrecken, muss in Kliniken und Heimen eine Kultur des Hinschauens gelebt werden. Dabei sind alle gefragt, vom Pflegehelfer bis zur Geschäftsleitung«, sagte Vorstand Eugen Brysch der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. »Für alle Einrichtungen braucht es eine unabhängige und externe Anlaufstelle, bei der anonyme Hinweisgeber verdächtige Vorkommnisse melden können.«

Stationsapotheker in

Der Fall offenbarte einige Schwachstellen in den Kliniken, die zumindest das Land Niedersachsen durch ein neues Krankenhaus-Gesetz behoben hat. Um der Gefahr durch Missbrauch von Arzneimitteln entgegenzuwirken und um Patienten besser zu schützen  hat der Niedersächsische Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass den Einsatz von Stationsapothekern in Kliniken des Bundeslandes ab 2022 vorschreibt. Die Stationsapotheker sind zum Teil bereits im Einsatz und unterstehen der Weisung des leitenden Krankenhausapothekers. Damit wird nicht nur die Gefahr des Missbrauchs von Arzneimitteln in der Klinik erhöht, sondern ebenso die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für die Patienten verbessert.

 

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