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Speiseröhrenkrebs

Neuer Checkpoint-Inhibitor ante portas

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur EMA hat sich dafür ausgesprochen, den Antikörper Tislelizumab bei Speiseröhrenkrebs zuzulassen. Es wäre nicht der erste Checkpoint-Inhibitor in dieser Indikation.
Sven Siebenand
27.07.2023  13:00 Uhr

Auch das Wirkprinzip von Tislelizumab (Tevimbra®, Novartis) ist bereits von anderen seit Jahren verfügbaren Antikörpern bekannt. Tislelizumab ist ein Immunglobulin-G4 monoklonaler Antikörper, der gegen den PD-1-Rezeptor auf T-Zellen gerichtet ist. Durch seine Bindung an den Rezeptor verhindert der Arzneistoff, dass die Liganden PD-L1 und PD-L2 an PD-1 andocken und die T-Zell-Funktion hemmen. Dadurch verstärkt Tislelizumab die T-Zell-Antwort einschließlich der Anti-Tumor-Antwort. Der Antikörper richtet sich also nicht direkt gegen den Tumor, sondern aktiviert die körpereigene Immunantwort. Unter anderem der Antikörper Nivolumab (Opdivo®, Bristol-Myers Squibb) wirkt ebenso.

Apropas Nivolumab: Dieser Antikörper ist mittlerweile bei vielen verschiedenen Tumoren zugelassen, unter anderem auch beim Plattenepithelkarzinom des Ösophagus (esophageal squamous cell carcinoma, ESCC). Für diese Krebsart wird nun auch der Neuling Tislelizumab für die Zulassung in der EU vorgeschlagen. Er soll als Monotherapie zur Behandlung des nicht resezierbaren, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten ESCC bei Erwachsenen nach vorheriger platinbasierter Chemotherapie eingesetzt werden.

Basis dieser Zulassungsempfehlung sind Ergebnisse einer Phase-III-Studie, die eine Verbesserung des Gesamtüberlebens unter Tislelizumab im Vergleich zu einer vom Prüfarzt ausgewählten Chemotherapie zeigen konnte. Die häufigste beobachtete Nebenwirkung war Anämie.

Gut möglich, dass man in Zukunft noch mehr von Tislelizumab hören wird. Der Checkpoint-Inhibitor wird in einer Reihe weiterer klinischer Studie bei verschiedenen soliden Tumoren untersucht, unter anderem beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

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