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Meningokokken-Impfung
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Neue STIKO-Empfehlung für Kinder und Jugendliche

Bislang zählen Impfungen gegen Meningokokken der Gruppe B und C für Babys zum Standardprogramm. Die Impfung gegen C-Meningokokken entfällt künftig. Neu hinzu kommt eine Impfung mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Meningokokken der Gruppe A, C, W und Y für 12- bis 14-Jährige. So lautet eine neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
AutorKontaktdpa
Datum 30.10.2025  14:00 Uhr
Meningokokken-C-Impfung für Kleinkinder fällt weg

Meningokokken-C-Impfung für Kleinkinder fällt weg

Die neue Empfehlung der STIKO sorgt für Anpassungen der Impfempfehlungen auch für Kleinkinder: Bisher gehörte der Schutz vor Meningokokken der Untergruppe C zu den Standardimpfungen für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr. Der STIKO-Rat zu dieser Impfung wie auch die empfohlene Nachholimpfung bis zum Alter von 18 Jahren entfällt nun.

»Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken«, erläutert das RKI. Aktuell werden nur noch Einzelfälle beobachtet, »sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt wird«. Durch den Wegfall werde auch der Impfkalender entzerrt, was die frühzeitige Impfung gegen andere relevante Krankheitserreger wie Pneumokokken unterstütze. 

Bestehen bleibt die noch relativ neue Empfehlung, Säuglinge ab einem Alter von zwei Monaten gegen Meningokokken B zu schützen. Sie sind dem RKI zufolge am häufigsten von Infektionen dieser Untergruppe betroffen. Daher gehört der Schutz davor seit 2024 zu den Standardimpfungen von Säuglingen. Zur Verfügung steht hier der Impfstoff Bexsero® von GSK, der vier rekombinante bakterielle Antigene enthält. Die Impfdosen sollten im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten verabreicht werden. Nachholimpfungen werden für Kinder bis zum fünften Geburtstag empfohlen.

Nach Einschätzung von Kinder- und Jugendärztin und STIKO-Mitglied Dr. Julia Tabatabai wird es noch ein paar Monate dauern, bis Arztpraxen tatsächlich die Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y anbieten und über die Krankenkassen abrechnen können. So müsse unter anderem noch die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geregelt werden.

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